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Rheinland-Pfalz

Grundsteuer: Rheinland-Pfalz überzieht die eigene Frist – nur für 20 Prozent der Flächen Erklärungen abgegeben

Von Sebastian Stein
Grundsteuererklärung
Ein Formular zur Angabe des Grundsteuerwerts für die Grundsteuer. Foto: Bernd Weißbrod/DPA

Es klingt wie ein Scherz zu Karneval – ist aber wahr: Das Land Rheinland-Pfalz kann seine eigene Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung nicht einhalten. Für einen Teil des landeseigenen Besitzes sind die Behörden genau wie Haus- oder Landbesitzer erklärungspflichtig. Bis zur Frist Ende Januar ist dies jedoch nur für knapp 20 Prozent der rund 7200 Flächen gelungen.

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Das geht aus der Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion an die Landesregierung hervor. Auch der Bund hatte seine eigene Deadline nicht einhalten können, wie kürzlich bekannt wurde. Das Mainzer Finanzministerium erklärt, fast die Hälfte des eigenen Besitzes sei von der Grundsteuer befreit, weil er dem öffentlichen Dienst diene. Die steuerliche Abgrenzung ...