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Rheinland-Pfalz

Grundsteuer: Rheinland-Pfalz überzieht die eigene Frist – nur für 20 Prozent der Flächen Erklärungen abgegeben

Es klingt wie ein Scherz zu Karneval – ist aber wahr: Das Land Rheinland-Pfalz kann seine eigene Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung nicht einhalten. Für einen Teil des landeseigenen Besitzes sind die Behörden genau wie Haus- oder Landbesitzer erklärungspflichtig. Bis zur Frist Ende Januar ist dies jedoch nur für knapp 20 Prozent der rund 7200 Flächen gelungen.

Von Sebastian Stein
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