Landesregierung lässt Eltern entscheiden, ob ihre Kinder in die Schule gehen müssen - Dreyer verspricht Perspektive für Zeit nach Lockdown: Grundschüler ab 1. Februar im Wechselunterricht: Was Schüler dürfen, was sie müssen
In den Grundschulen können sich Tische und Stühle wieder füllen: Ab dem 1. Februar können Erst- bis Viertklässler im Wechselunterricht in die Klassen zurückkehren – sie müssen aber nicht. Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin aufgehoben. Foto: Jens Weber Jens Weber
Rheinland-Pfalz. Grundschüler kehren ab dem 1. Februar zurück in die Schulen. Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Bildungsministerin Stefanie Hubig (beide SPD) erklärten, dass in den Klassen eins bis vier Wechselunterricht stattfinden soll. Das bedeutet: Kinder werden eine Woche lang in der Schule unterrichtet, in der darauffolgenden Woche per Fernunterricht, während ihre Klassenkameraden die Schulbank drücken. „Die Präsenzpflicht wird aber ausgesetzt“, sagte Ministerpräsidentin Dreyer. Heißt: Die Eltern entscheiden, ob sie ihren Nachwuchs wirklich zur Schule schicken wollen.
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Dreyer hält diese Entscheidung für mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vereinbar. Darin heißt es wörtlich, dass „eine restriktive Umsetzung“ der Vereinbarung notwendig sei. Dreyer beurteilte die Ergebnisse der Marathonvideoschalte am Dienstagabend positiv: „Mir war wichtig, dass die Einschnitte nicht wieder ausschließlich im privaten Bereich und bei den Kindern ansetzen.