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Rheinland-Pfalz
Erste Einschätzung der Mainzer Staatskanzlei: Deubel muss wohl keinen Regress fürchten
Danach ist es „nach Einschätzung der Gutachter zweifelhaft, dass Schadensersatzansprüche gegen Staatsminister a. D. Prof. Dr. Deubel bestehen“. Und: Es sei auch „nicht ersichtlich, dass sie mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden können“. Mit der Prüfung der heiklen wie komplizierten Frage hatte das Land eine Stuttgarter Kanzlei betraut.
Mit seiner ...