Die meisten Kommunen in Rheinland-Pfalz sind klamm – mit mehr Ausgabendisziplin könnten sie nach Einschätzung des Rechnungshofs ihre finanzielle Situation verbessern. Der Kommunalbericht nennt Beispiele.
Prämien und Zulagen: Seit 2007 gibt es auch im öffentlichen Dienst die Möglichkeit, mit Sonderzahlungen Motivation und Leistungsbereitschaft von Beschäftigten in der Kommunalverwaltung zu stärken. Eine Querschnittsprüfung des Rechnungshofs in mehr als 130 Kommunen ergab aber, dass die Hälfte der Kommunen Leistungszulagen oder Erfolgsprämien ganz oder teilweise unabhängig von bestimmten Leistungen und somit in einer Art „Gießkannenverfahren“ auszahlte. Diese tarif- und damit gesetzeswidrige Praxis habe im vergangenen Jahr in 67 Gemeinden und Gemeindeverbänden ein Ausmaß von 5,4 Millionen Euro erreicht, heißt es im Bericht.
Umbau von Wohnheim: Ein Landkreis wollte ein ehemaliges Wohnheim zu einer Asylbewerberunterkunft mit kombiniertem Hotel umbauen. Die genannten Kosten von einer Million Euro für Kauf und Umbau waren aber viel zu niedrig angesetzt, da erhebliche Substanzmängel zu beseitigen waren. Planungs- und Baukosten erhöhten sich so auf mindestens 2,5 Millionen Euro. Auch waren die mit dem Hotelbetrieb erwarteten Pachteinnahmen viel zu hoch angesetzt. Ein Jahr nach Fertigstellung stand das Gebäude im Sommer immer noch leer. Der Umbau werde nie rentabel sein, bemängelt der Rechnungshof daraufhin.
Anwaltskosten: In einem Streit mit einem Ratsmitglied um die Kommunalverfassung nahm eine Oberbürgermeisterin eine Anwaltskanzlei in Anspruch. Die in dem verlorenen Rechtsstreit entstandenen Kosten von 10.300 Euro waren nach Einschätzung des Rechnungshofs vermeidbar, wenn das Rechtsamt der Stadt mit dem Fall betraut worden wäre. „Die Beauftragung der Kanzlei war unwirtschaftlich“, heißt es in dem Bericht. Der Rechnungshof habe die Stadt aufgefordert, Schadensersatzansprüche gegen die Oberbürgermeisterin zu prüfen.