Plus
Rheinland-Pfalz

Dreyer verteidigt den Zugriff der Polizei – Gästelisten bleiben Zankapfel

Von Ursula Samary
Gästeliste (Symbolbild)
Gästeliste (Symbolbild) Foto: dpa

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat den möglichen Zugriff der Polizei auf Corona-bedingte Gästelisten des Gastgewerbes in bestimmten Fällen verteidigt. Für sie ist es völlig unstrittig, dass die Polizei bei einem Anfangsverdacht auf eine Straftat auch auf diese Listen zugreifen könne, sagte sie nach einer Kabinettssitzung. „Nur um diesen Fall geht es letztendlich, und alles andere steht bei uns auch gar nicht zur Debatte.“

Lesezeit: 2 Minuten
Wenn Gefahr im Verzug ist, werde der richterliche Beschluss nachgeholt, sonst aber vorher, erklärte Dreyer. „Das ist die Sachlage hier in Rheinland-Pfalz.“ Sie gehe davon aus, dass die Strafverfolgungsbehörden so handelten. Laut Innenministerium griffen die Fahnder bisher in rund einem Dutzend Fälle auf Listen vor allem von Restaurants zurück – ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Kommentar zu Gästelisten: Sind die Daten da, greift der Staat auch zu

Die Sicherheitsbehörden dürfen in Rheinland-Pfalz auf die Corona-bedingten Gästelisten von Restaurants, Kneipen und Hotels zugreifen. Die Landesregierung heißt das gut. Damit verspielt sie Vertrauen und beweist: Wo es Daten gibt, langt der Staat auch mit beiden Händen zu. Die Lösung kann künftig nur Datensparsamkeit heißen.

Carsten Zillmann zum Zugriff der Polizei auf Corona-Gästelisten

Eigentlich war die Ansage sehr klar: Wer eine Schorle trinken geht oder sich zum Abendessen trifft, hinterlässt seine Daten. Zugriff darauf sollten ausschließlich die Gesundheitsämter haben, um Infektionsketten nachzuvollziehen. Diese Zweckbindung hatten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (beide SPD) stets betont.

Inzwischen muss man feststellen: Das ist einfach nicht wahr. Egal, ob die Landesregierung lediglich den Begehrlichkeiten der Ermittler nachgibt oder von vornherein nur verhindern wollte, dass Gastronomen die Daten zu kommerziellen Ansinnen nutzen, die Erkenntnis ist: Der Bürger kann sich auf Zusicherungen des Staats nicht verlassen.

Darüber hinaus ist die Beteuerung, dass es keinen Missbrauch der Daten gibt, nicht mehr als eine Selbstverständlichkeit – die wegen des Drohmail-Skandals in Hessen dazu noch fraglich ist. Vor dem Staat sind letztlich nur Daten sicher, die gar nicht erst erhoben werden.

E-Mail an den Autor

Meistgelesene Artikel