Auflagen per Verordnung sind für Juristen keine Dauerlösung - Bundestag muss die Basis schaffen
Diskussion im Land: Ist Corona-Politik rechtssicher?
Coronatest
Ein Abstrichstäbchen wird in einer ambulanten Corona-Test- Einrichtung gehalten. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild. dpa

Berlin/Rheinland-Pfalz. Vor der heutigen Konferenz der Ministerpräsidenten im Kanzleramt zur gemeinsamen Krisenstrategie der Länder hat der Präsident des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofes, Lars Brocker, den Bundestag aufgefordert, die Corona-Auflagen endlich auf solidere gesetzliche Füße zu stellen. Der höchste Richter des Landes bewertet nicht inhaltlich einzelne Beschränkungen wie etwa den Wirrwarr um die Beherbergungsverbote, sondern nimmt die Verordnungen ganz grundsätzlich ins Visier. Würden die gesetzlichen Grundlagen für die Verbote und Gebote verfassungsrechtlich nicht klarer und detaillierter geregelt, könnten Verwaltungsgerichte in naher Zukunft womöglich einzelne Vorschriften in Rechtsverordnungen zu Corona-Maßnahmen „von einem Tag zum anderen kassieren“, weil sie gegen den Parlamentsvorbehalt und damit gegen die Verfassung verstießen, sagte Brocker unserer Zeitung.

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„Die Normen des Bundesinfektionsschutzgesetzes sind für kurzfristiges Krisenmanagement gedacht“, erklärt Brocker. Nach Monaten müsse aber der Bundestag als Gesetzgeber seine zentrale Rolle in der parlamentarischen Demokratie im Seuchenrecht wahrnehmen.

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