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Rheinland-Pfalz
Andere Regeln für Hilfsorganisationen als für Feuerwehr und THW: CDU fordert Gleichstellung der Helfer
Die Feuerwehrmänner und -frauen sind durch das Brand- und Katastrophenschutzgesetz während des Einsatzes von der Arbeit freigestellt, Arbeitgeber können sich den Arbeitsausfall vom Land erstatten lassen. Zudem werden sämtliche Betriebskosten vom Land finanziert. Bei den Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz, zu denen DLRG, DRK, Johanniter Unfallhilfe, Arbeiter Samariterbund und Malteser Hilfsdienst gehören, ...