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Rheinland-Pfalz

Andere Regeln für Hilfsorganisationen als für Feuerwehr und THW: CDU fordert Gleichstellung der Helfer

Von Kathrin Hohberger
Sind Feuerwehr und Rettungsdienst im Einsatz, gelten für Ehrenamtler unterschiedliche Regelungen, etwa zur Freistellung.
Sind Feuerwehr und Rettungsdienst im Einsatz, gelten für Ehrenamtler unterschiedliche Regelungen, etwa zur Freistellung. Foto: Philipp Schulze/dpa

Wenn zu einem Unfall die freiwillige Feuerwehr ausrückt und Rettungskräfte der sogenannten Weißen Schiene an den Unglücksort eilen, herrscht eine Zweiklassengesellschaft. Während die einen finanziell unterstützt werden, schauen die anderen in die Röhre.

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Die Feuerwehrmänner und -frauen sind durch das Brand- und Katastrophenschutzgesetz während des Einsatzes von der Arbeit freigestellt, Arbeitgeber können sich den Arbeitsausfall vom Land erstatten lassen. Zudem werden sämtliche Betriebskosten vom Land finanziert. Bei den Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz, zu denen DLRG, DRK, Johanniter Unfallhilfe, Arbeiter Samariterbund und Malteser Hilfsdienst gehören, ...