Altkanzler Gerhard Schröder (SPD, li.), und seine Ehefrau Soyeon Schröder-Kim (Mitte) stehen im Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg nach der mündlichen Verhandlung im Prozess um den Verlust seines Büros im Bundestag in einem Aufzug. Schröder wollte durchsetzen, dass der Bundestag ihm weiter ein Büro mit Räumen und Personal bezahlt. Christoph Soeder/dpa
Nach der jüngsten Gerichtsentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bleibt es dabei: Ex-Regierungschef Gerhard Schröder (SPD) hat keinerlei Anspruch auf ein staatlich finanziertes Büro samt Mitarbeiter im Bundestag. Der SPD-Politiker hatte geklagt. Wie sehen die Regelungen auf Landesebene für ehemalige Länderchefs und -chefinnen aus?
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Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) machte Anfang Juni erneut Schlagzeilen: Der ehemalige Regierungschef zog nach dem Verlust seines Altkanzlerbüros im Bundestag vor Gericht. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschied allerdings: Schröder hat keinen Anspruch auf staatlich finanzierte Arbeitsräume.