Gegen den Mann lag ein Sicherungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vor. Wegen eines Gewaltdeliktes hatte ihn das Amtsgericht Fürth im September 2023 zu eine Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Da er jedoch beharrlich gegen die Bewährungsauflage – einen Geldbetrag an ein Frauenhaus zu leisten – verstoßen hat, wurde die Bewährung widerrufen.
Nach richterlicher Vorführung erfolgte die Einlieferung in die JVA Trier.
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24-Jähriger muss nach Verstoß gegen Bewährungsauflage in Haft

Aktualisiert am 14. Januar 2025 07:55 Uhr