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Goddert

Wegen Formfehler: Bürgerentscheid über Godderter Straßen abgelehnt

Von Katrin Maue-Klaeser
Die Brunnenstraße ist als erste in Goddert unter Erhebung wiederkehrender Beiträge ausgebaut worden. Als Berechnungsbeispiel ist sie nur bedingt tauglich, weil sich während der Arbeiten vor allem der Untergrund als extrem schwierig erwies.
Die Brunnenstraße ist als erste in Goddert unter Erhebung wiederkehrender Beiträge ausgebaut worden. Als Berechnungsbeispiel ist sie nur bedingt tauglich, weil sich während der Arbeiten vor allem der Untergrund als extrem schwierig erwies. Foto: Katrin Maue-Klaeser

Schon vor dem Bürgerhaus von Goddert kommt es zu Missfallensbekundungen: Eine Bürgerin, die keinen Zutritt zu der Gemeinderatssitzung erhalten kann, weil die unter Corona zulässige Zahl an Zuhörern bereits erreicht ist, kritisiert Ortsbürgermeister Peter Aller scharf, dass er die Sitzung nicht noch einmal verschoben hat, um unter gelockerten Auflagen mehr Publikum zulassen zu können. Aller erklärt, es stünden Punkte auf der Tagesordnung, die keinen Aufschub mehr erlaubten. Punkt größten Interesses auf der Agenda ist allerdings das Bürgerbegehren, das die Bürgerinitiative für sozialverträgliche Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (WKB) angestrengt hatte.

Lesezeit: 2 Minuten
Die Entscheidung über dieses Bürgerbegehren hätte noch Zeit gehabt bis Ende Februar – was jedoch an der Sachlage und dem Ergebnis kaum etwas geändert hätte: Wegen eines Formfehlers stimmte der Rat mehrheitlich gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Gegen die Unzulässigkeit stimmten allein die drei Ratsmitglieder, die auch zu den Gründern ...
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Gemeinderat kann selbst Bürgerentscheid initiieren

In der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung regelt Paragraf 17 a die Einleitung eines Bürgerentscheids, einer „Volksabstimmung“ im Kleinen, durch ein Bürgerbegehren, also den schriftlich geäußerten und durch genügend Unterstützer legitimierten Wunsch nach Durchführung eines Bürgerentscheids.

Der Gemeinderat kann aber auch aus eigenem Antrieb einen Bürgerentscheid initiieren, denn Absatz 1 besagt: „Die Bürger einer Gemeinde können über eine Angelegenheit der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Der Gemeinderat kann beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet.“ Ein solches sogenanntes Ratsbegehren schlug Rats- und BI-Mitglied Karsten Arendt mehrfach vor, fand damit jedoch kein Gehör.

Ortsbürgermeister Peter Aller hingegen wünschte sich ebenso vergebens, dass die BI auf sein Kompromissangebot einginge und damit den Weg nach Absatz 5 frei mache: „Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme (…) in einer Form, die von den das Bürgerbegehren vertretenden Personen gebilligt wird, beschließt.“ kat

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