Wegen Formfehler ist Begehren unzulässig
Wegen Formfehler: Bürgerentscheid über Godderter Straßen abgelehnt
Die Brunnenstraße ist als erste in Goddert unter Erhebung wiederkehrender Beiträge ausgebaut worden. Als Berechnungsbeispiel ist sie nur bedingt tauglich, weil sich während der Arbeiten vor allem der Untergrund als extrem schwierig erwies.
Katrin Maue-Klaeser

Schon vor dem Bürgerhaus von Goddert kommt es zu Missfallensbekundungen: Eine Bürgerin, die keinen Zutritt zu der Gemeinderatssitzung erhalten kann, weil die unter Corona zulässige Zahl an Zuhörern bereits erreicht ist, kritisiert Ortsbürgermeister Peter Aller scharf, dass er die Sitzung nicht noch einmal verschoben hat, um unter gelockerten Auflagen mehr Publikum zulassen zu können. Aller erklärt, es stünden Punkte auf der Tagesordnung, die keinen Aufschub mehr erlaubten. Punkt größten Interesses auf der Agenda ist allerdings das Bürgerbegehren, das die Bürgerinitiative für sozialverträgliche Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (WKB) angestrengt hatte.

Die Entscheidung über dieses Bürgerbegehren hätte noch Zeit gehabt bis Ende Februar – was jedoch an der Sachlage und dem Ergebnis kaum etwas geändert hätte: Wegen eines Formfehlers stimmte der Rat mehrheitlich gegen die Zulässigkeit des ...

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