Bad Marienberg

Medizinpädagoge Stefan Baumgart zur Kritik der First Responder: Rettungsdienst ist eine ernste Sache

Wer kann im Notfall welche Hilfe leisten? Darüber wird im Raum Bad Marienberg diskutiert (Symbolfoto).
Wer kann im Notfall welche Hilfe leisten? Darüber wird im Raum Bad Marienberg diskutiert (Symbolfoto). Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Die Ersthelfer der First-Responder-Gruppe in der VG Bad Marienberg, die vom Verein RescueGroup Westerwald getragen wird, hatten kritisiert, dass der Landesbetrieb Mobilität ihnen die Nutzung von Blaulicht und Martinshorn auf ihrem Einsatzfahrzeug verweigert. Auf die Kritik reagiert nun der Medizinpädagoge und Notfallsanitäter Stefan Baumgart aus Bad Marienberg.

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First Responder. oder auch Helfer vor Ort genannt – sollten, gerade im ländlichen Raum, die hilfefreie Zeit bis zum Eintreffen des öffentlichen Rettungsdienstes verkürzen, so Baumgart. Die First-Responder-Einsätze seien nicht Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes, sondern geregelt durch das Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LBKG) und als „allgemeine Hilfe“ eingestuft.

Dabei verweist er auf einen Auszug aus dem Landesrettungsdienstplan des Landes Rheinland-Pfalz: „(…) Qualifizierte Ersthelfer können, dürfen und sollen nicht den Rettungsdienst ersetzen. Erkennbare Defizite im Rettungsdienst sind durch geeignete Mittel zu beseitigen. Sie gehören nicht zum Rettungsdienst.“ Das bedeute, dass, wenn Abweichungen vor Ort von dem Rettungsdienstplan oder dem LBKG festgestellt werden, nachgebessert werden müsse in Form von mehr Wachen oder anderer Wachenstruktur beziehungsweise Wachenverlegungen.

Jährliche Prüfungen

Auf die Frage, wann ein Einsatz eines First Responders sinnvoll sei, schreibt Baumgart: „Diese Antwort ist von mehreren Faktoren abhängig: Zum einen der Qualifikation der Helfer. Ein Arzt, keine Frage, kann und muss medizinische Therapien einleiten und Medikamente verabreichen. Aber auch er ist von der zur Verfügung stehenden Medizintechnik abhängig. Die Qualifikationen Rettungssanitäter und Rettungshelfer dürfen keine invasiven Maßnahmen, wie Legen eines Venenzugangs oder Verabreichen von Medikamenten, aufgrund ihres Ausbildungsstandes durchführen. Der Rettungsassistent wurde 2014 von dem Notfallsanitäter abgelöst, die beiden einzigen nach Definition „Berufsbilder“, die diese invasiven Maßnahmen ergreifen dürfen. Notfallsanitäter und Rettungsassistenten müssen auch nach ihrem Staatsexamen sich jährlich einer schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfung bei dem zuständigen ärztlichen Leiter Rettungsdienst unterziehen und handeln strikt nach einem Maßnahmenkatalog. So lassen sich auch gegebenenfalls auftretende Komplikationen beherrschen.“

Kritisch merkt Baumgart in dem Zusammenhang an: „Aber wer überprüft denn die fachliche Kompetenz der First Responder? Wer gibt ihnen, wie dem Rettungsdienstmitarbeiter, invasive und damit unter Umständen lebensrettende Maßnahmen frei? Rettungsdienst ist Ländersache, dieses hat es an die Landkreise zur Umsetzung weitergegeben. Jeder Landkreis hat einen zuständigen ärztlichen Leiter Rettungsdienst. Dieser gibt dem Rettungsdienst SOPs (Standard Operating Procedure)/Verfahrensanweisungen frei, bei welchen Notfallbildern in welchem Rahmen Maßnahmen getroffen werden und wie, in welcher Form und Dosis Medikamente verabreicht werden dürfen. Und das ist auch wichtig! Wir alle wollen, unabhängig davon, wer kommt, um zu helfen, fachgerecht und einheitlich notfallmedizinisch versorgt werden. Auch spielt die Ausstattung mit dem medizinischen Equipment eine große Rolle. Um einen Herzinfarkt zu diagnostizieren, benötigt man hochmoderne EKG/ Defibrillationseinheiten. Je nachdem, welche Abschnitte des Herzens betroffen sind, können unter Umständen gewisse Medikamente den Zustand erheblich verschlechtern. Allein so ein Gerät kostet in der Anschaffung in der Grundausstattung 18.000 Euro plus die jährlichen Wartungskosten, ohne Reparaturen von knapp 480 Euro. Für eine ehrenamtliche Organisation, die diese Einsätze nicht abrechnen kann, auf Dauer nicht zu stemmen. Der Grund der Nichtabrechenbarkeit liegt hier nicht darin, dass eine Verbandsgemeinde nicht möchte, sondern es ist in dem Sozialgesetzbuch IV geregelt.“

Zum Thema Hilfe bei Schlaganfall teilt Baumgart Folgendes mit: „Hier kann ein First Responder nichts ausrichten. Das, was dem Patienten hilft, ist der rasche Transport in eine geeignete Klinik, hier zählt einzig und allein die Schnelligkeit des Rettungsdienstes. Auch dieser kann vor Ort an der Erkrankung nur wenig ausrichten, trotz der rollenden Intensivstation. Die Aufgaben liegen rein im schnellen Transport und der Überwachung der lebenswichtigen Funktionen. Bitte fahren Sie diese Patienten nicht privat ins Krankenhaus. Sie brauchen den Rettungsdienst!“

„Das Material fehlt“

Betrachte man abschließend diese Fakten, werde der Raum für den Einsatz eines First Responders sehr klein. „Es gibt nur wenige Einsatzstichworte, wo dies wirklich sinnvoll ist: bewusstlose Person, Herzkreislaufstillstand oder, wenn man großzügig sein möchte, alle Einsätze, wo ein Notarzt und ein Rettungswagen (Einsatzindikation P 8) alarmiert werden und es einen deutlichen zeitlichen Vorteil gegenüber dem ersteintreffenden Rettungsmittel des öffentlichen Rettungsdienstes birgt. Nur diese Notfälle sind nach Definition lebensbedrohend. Einsätze, wo nur ein Rettungswagen (Einsatzindikation P 6 = ohne Blaulicht, P 7 = mit Blaulicht) hingeschickt wird, werden zunächst von der Leitstelle nicht als akut lebensbedrohend, aber bei Stichwort P 7 als dringlich eingestuft. Ein First Responder kann hier nichts mit seinem Equipment ausrichten. Das beinhaltet auch Bereitstellungseinsätze bei Feuerwehreinsätzen. Sollte man hier ehrenamtliche Strukturen nutzen wollen, sollte man auf die Bereitschaften des Katastrophenschutzes zurückgreifen, diese haben voll ausgestattete Rettungsmittel und können den Rettungsdienst bei gleicher personeller Qualifikation und Ausstattung entlasten.“

Auch als Privatperson könne der hoch ausgebildete Notfallsanitäter nur lebensrettende Maßnahmen ergreifen, da ihm schlicht und ergreifend das Material fehlt. Im Dienst hat er einen vollausgestatteten Rettungswagen, inzwischen kleine Lkw, zur Verfügung. „First-Responder-Systeme leben von ihrer nachbarschaftlichen Nähe, wenn ich nun aber schon Blaulicht brauche, um überhaupt zeitnah einzutreffen, so kann diese nachbarschaftliche Nähe nicht existieren. Damit wird dieses System ad absurdum geführt und entspricht nicht dem eigentlichen Gedanken“, so Baumgart weiter.

Rettungsdienst (Notfallversorgung) sei eine ernste Sache. Niveau und Anforderung seien in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Das zeigten auch die ständigen Diskussionen auf Bundesebene im Rahmen von Novellierungsversuchen des noch nicht besonders alten Notfallsanitätergesetzes. Die Aufgaben, fachliche Kompetenz und Fertigkeiten, die von dieser Berufsgruppe erwartet werden, könnten einfach nicht als Hobby oder im Ehrenamt bereitgestellt werden.

Abschließend fügt Baumgart hinzu: „Ja, die rettungsdienstliche Versorgung in Rheinland-Pfalz könnte und müsste besser sein! Das Land hängt anderen weit hinterher, was das Eintreffen des ersten Rettungsmittels an der Einsatzstelle betrifft. Das kann und darf, auch laut Gesetzgeber, keine ehrenamtliche Struktur auffangen. Ehrenamt ist wichtig! Aber auch nur da, wo es was bewegen kann, und es hört auf, wo es die Patientensicherheit gefährdet oder Ressourcen verschwendet.“