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Bad Kreuznach

Pro City: Der Herbstmarkt ist keine Alibiveranstaltung: Ob am 27. Oktober auch die Geschäfte öffnen dürfen, bleibt noch ungewiss

Von Harald Gebhardt
Der Stoff- und Kreativmarkt bei der Herbstmarktpremiere 2018 auf dem Bourger Platz. In diesem Jahr wird er auf den zentralen innerstädtischen Platz, den Kornmarkt, verlegt. Foto: Christine Jäckel (Archiv)
Der Stoff- und Kreativmarkt bei der Herbstmarktpremiere 2018 auf dem Bourger Platz. In diesem Jahr wird er auf den zentralen innerstädtischen Platz, den Kornmarkt, verlegt. Foto: Christine Jäckel (Archiv)

Ruhig schlafen kann Markus Schlosser wohl erst, wenn am Sonntag, 27. Oktober, die Geschäfte am Mantelsonntag im Rahmen des Herbstmarktes auch öffnen. Der Bad Kreuznacher Wirtschaftsdezernent und der Pro-City-Vorstand sind zwar guter Dinge, ihre Hausaufgaben gemacht und die Kriterien, die vom Oberverwaltungsgericht zu sonntäglichen Geschäftsöffnungen festgelegt wurden, erfüllt zu haben, doch sicher ist das nicht, wenn die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, wie angekündigt, für die Kreuznacher Allianz für einen freien Sonntag mittels eines Eilverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht gegen die Öffnung der Geschäfte am Sonntag vorgeht. Eine Frist für einen solchen Antrag gibt es nicht. Die Öffnung der Geschäfte kann also noch kurz vorher abgesagt werden.

Lesezeit: 3 Minuten
Die Stadt hat den Herbstmarkt mit Mantelsonntag und der Öffnung der Geschäfte in der Innenstadt genehmigt, Schlosser die beiden Rechtsverordnungen unterschrieben und inzwischen öffentlich bekannt gemacht. Pro-City-Geschäftsführerin Dorothee Rupp wehrte sich entschieden gegen den Vorwurf, der Herbstmarkt sei eine reine Alibiveranstaltung, um doch noch den verkaufsoffenen Mantelsonntag durchziehen zu können. ...