Jachthafen im Rückblick: Gericht kassiert schon erteilte Baugenehmigung
Das A und O des Marina-Projekts ist der geplante Jachthafen, denn ohne ihn wird es auch keinen angegliederten Ferienpark geben. Darauf hatten sich Planer und Politik früh verständigt. Mitte März 2016 hatte die SGD Nord den Jachthafenbau schon einmal genehmigt, ein Planfeststellungsbeschluss lag vor.
Doch nach Klagen des BUND und einiger Winzer kassierte das Verwaltungsgericht den Beschluss im Mai 2017 wieder ein. Hauptgrund: Aus Sicht der Richter hatte die Behörde ihre Planungskompetenz überschritten. Ihr Beschluss erstreckte sich nämlich nicht nur auf den Hafen selbst, sondern auch auf Teile des dahinterliegenden Geländes. Das aber falle in die Zuständigkeit des eigens gegründeten Planungszweckverbands. Gegen dieses Urteil ließ das Oberverwaltungsgericht (OVG) zwar keine Berufung zu. Aber: Nach Angaben der Zeller VG-Verwaltung hielt das OVG es keineswegs für rechtswidrig, dass der Beschluss der SGD auch eine Hafenpromenade, eine Liegewiese, einen Parkplatz und eine Slipanlage samt Zufahrt umfasst hatte. Sei es drum. Nun gibt es dem Investor zufolge klare Grenzen zwischen Hafen- und Ferienparkgelände. Vorteil: Nötige Ausgleichsflächen ließen sich im Hafenumfeld einplanen. dad