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Koblenz
Go-in-Aktion in Büchel ist strafbar: „Widerständige Alte“ scheitern mit Berufung
Dies wies die 16. Kleine Strafkammer deutlich zurück. „Einen Rechtfertigungsgrund ziviler Ungehorsam gibt es in der Rechtsordnung nicht und hier liegt auch kein rechtfertigender Notstand vor“, meinte die Vorsitzende Richterin Anke van den Bosch. Und selbst wenn eine absehbare Gefahr vorliege, erfordere dies das mildeste angemessene Mittel. „Und das ist ...