Burbach

Nach Debatte über Laufhaus: Absage für geplantes Bordell in Burbach

In einem Gebäude der ehemaligen Siegerlandkaserne sollte ein Laufhaus entstehen. Die Pläne wurden nun verworfen.
In einem Gebäude der ehemaligen Siegerlandkaserne sollte ein Laufhaus entstehen. Die Pläne wurden nun verworfen. Foto: picture alliance / dpa

In der ehemaligen Siegerlandkaserne in Burbach soll ein Laufhaus entstehen – eigentlich. Nach der bereits erteilten Baugenehmigung wurde dem Vorhaben jetzt eine Absage erteilt. In der Gemeinde, in der das Vorhaben reichlich kritisiert wurde, sorgt die Entscheidung für Erleichterung.

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Es wird kein Laufhaus in der ehemaligen Siegerland-Kaserne auf der Lippe in Burbach geben. Das teilte die Geschäftsführung der Gewerbepark Siegerland GmbH, der Eigentümerin des einstigen Liegenschaft der Bundeswehr, Burbachs Bürgermeister Christoph Ewers telefonisch mit. Demnach sei man nicht mehr „von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ des Betreibers überzeugt, hieß es. Jetzt wolle man einen Antrag zur Nutzungsänderung für den Betrieb eines weiteren Boarding House beim Kreis Siegen-Wittgenstein einreichen.

„Aus Sicht der Gemeinde ist dies eine gute Nachricht. Die Diskussionen in den vergangenen Monaten haben gezeigt, dass ein solches Etablissement von dem Großteil der Bürgerschaft in Burbach nicht gewünscht ist. Die Verwaltung hat zudem klar ihre Position zum Ausdruck gebracht, dass der Standort nahe einer Flüchtlingseinrichtung in keinster Weise geeignet ist, um ein Laufhaus einzurichten. Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass eine solche Einrichtung auch für die weitere Entwicklung des Gewerbeparks schädlich wäre. Insofern bin ich sehr froh, dass die Geschäftsführung des Gewerbeparks die Zusammenarbeit mit dem Bordell-Betreiber beendet hat“, erklärte Bürgermeister Ewers.

Eigentlich hatte die Gemeinde Burbach nach Auszug der Bundeswehr einen Bebauungsplan für die ehemalige Siegerlandkaserne aufgestellt, der derartige „Vergnügungsstätten“ ausschließt. Zuletzt jedoch wertete die Rechtsprechung ein Laufhaus als einen „nicht störenden Gewerbebetrieb“, wodurch der Weg für einen Nutzungsänderungsantrag des Betreibers frei war, dem sich der Kreis Siegen-Wittgenstein gezwungen sah, zuzustimmen.

Aufgrund der Nähe zu einer von der Gemeinde angemieteten Flüchtlingsunterkunft hat nicht nur die Kommune gegen die Nutzungsänderung Klage eingereicht, auch die Kirchengemeinden in Burbach haben sich eindeutig gegen den Standort des Laufhauses ausgesprochen und öffentlich Stellung bezogen. red