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Rheinland-Pfalz

Überbrückungshilfe fürs Weihnachtsgeschäft: Wer berechtigt ist und wie der Antrag funktioniert

Von dpa
Unternehmen, die einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent erlitten haben, können Überbrückungshilfe beantragen.  Foto: dpa
Unternehmen, die einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent erlitten haben, können Überbrückungshilfe beantragen. Foto: dpa

2G im Einzelhandel, 2G plus für Gastronomie oder Fitnessbetriebe – die erneute Verschärfung der Corona-Maßnahmen trifft unterschiedliche Branchen im Weihnachtsgeschäft besonders hart. Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) verweist daher auf die Möglichkeiten der Überbrückungshilfen.

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Diese werden einerseits als Überbrückungshilfe IV mindestens bis März 2022 verlängert, andererseits bieten sie als Überbrückungshilfe III plus schon jetzt Hilfen für besonders betroffene Branchen. „Mit der Überbrückungshilfe III plus kann Unternehmen unmittelbar geholfen werden“, erklärte Schmitt in einer Mitteilung und ergänzt: „Die Überbrückungshilfe greift auch dann, wenn es keinen ...