Für diesen Bereich und für diese Tage gilt das Alkohol- und Glasverbot
Das Gülser Blütenfest wird immer um den 1. Mai herum gefeiert, in diesem Jahr vom 30. April bis zum 5.
Mai. Veranstalter des Festes rund um den Plan in Güls sind die Heimatfreunde. Das Glasflaschen- und Alkoholverbot, das die Stadt nun erlassen hat, gilt für das Umfeld des Veranstaltungsgeländes, um genau zu sein für die Straßen Am Heyerberg, Hospitalstraße (ab Planstraße bis Einmündung Neustraße), Neustraße, Servatiusstraße, Eisheiligenstraße (ab Gulisastraße bis Servatiusstraße), Gulisastraße (ab Eisheiligenstraße bis zum Seniorendomizil Laubenhof), Bisholderweg (ab Pastor-Busenbender-Straße bis Gulisastraße), Pastor-Busenbender-Straße, Am Mühlbach und Wolfskaulstraße. Am Dienstag, 30. April, Freitag, 3. Mai, und Samstag, 4. Mai, gilt folgende Regelung: In der Zeit von 17 bis 3 Uhr sind der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit sowie das Mitführen von Alkohol zum Zwecke des Konsums in der Öffentlichkeit verboten. Ebenso wird das Mitführen von Glas-, Keramik- oder Porzellanbehältnissen (beispielsweise Gläser, Flaschen, Tassen, Krüge) untersagt. Das Verbot gilt nicht für solche Bereiche, für die eine gaststättenrechtliche Erlaubnis besteht.