Bis zum 25. Februar 2015 musste der Rat in die Entscheidung einbezogen werden, ob für die Gemeinde ein Vorkaufsrecht besteht oder nicht. Danach wurde dieser Passus entsprechend der Musterhauptsatzung des Gemeinde- und Städtebunds in der Hauptsatzung der Gemeinde Gappenach nach einer Ratsentscheidung geändert.
Aktualisiert am 26. September 2018 17:06 Uhr
Die Problematik ist, dass eine Entscheidung zum Vorkaufsrecht der Gemeinde zügig ausgeführt werden muss, erklärt Thomas Häuser von der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld. Da eine schnelle Entscheidung durch den Rat nicht immer gewährleistet werden kann, änderte der Gemeinde- und Städtebund diese Regelung auf Empfehlung der Verwaltung in ihrer Musterhauptsatzung.