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Rechtliche Hintergründe einer Ratssitzung

Damit eine Ratssitzung digital überhaupt stattfinden kann, braucht es der Zustimmung von zwei Dritteln des Gemeinderates - und zwar im Vorhinein, erklärt VG-Bürgermeister Fred Pretz. Diese muss wohl vor jeder Ratssitzung erneut eingeholt werden. Zuvor müsse den Ratsmitgliedern die Tagesordnung bekannt gewesen sein.

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Schließlich könnten einzelne Ratsmitglieder auch je nach Inhalt der Sitzung einer Onlinevariante zustimmen oder diese ablehnen. Wenn eine Sitzung einberufen werden kann, gelte die normale Gemeindeordnung, sagt Pretz. Diese besagt unter anderem, dass die Sitzung abgebrochen werden muss, wenn weniger als die Hälfte des Rates anwesend ist.

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