Nach der Herrschaft des Franzosenkaisers Napoleon war es der Wiener Kongress, der die Rheinlande am 10. Februar 1815 Preußen zuordnete. Bereits wenige Wochen später, am 30. April 1815, bestimmte König Friedrich Wilhelm III. in der „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden“, dass der preußische Staat in Provinzen, Regierungsbezirke und Kreise zu gliedern sei. Eine Kabinettsorder bestimmte dann am 10. Januar 1816 die endgültige Verwaltungsgliederung.
Lesezeit 1 Minute
Ahr und Eifel wurden darin der Provinz Niederrhein mit Sitz in Koblenz und dem Regierungsbezirk Koblenz zugeordnet.
Am 14. Mai 1816 schlug mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Regierungsbezirkes Koblenz die Geburtsstunde der Kreise Adenau und Ahrweiler, an deren Spitze jeweils ein Landrat stehen sollte.