„Bei dem in Rede stehenden Stromausfall (längerfristig) handelt es sich in Art und Umfang um eine Lage des Katastrophenschutzes (Zuständigkeit Landkreis). Auf Kreisebene arbeitet man derzeit mit Hochdruck an der Ausarbeitung eines solchen Falles. Dies erfolgt in Abstimmung mit den örtlichen Verbandsgemeindeverwaltungen. Auch hier wird derzeit daran gearbeitet, wie vor Ort eine solche Lage bewältigt werden kann.
Als Beispiele seien hier Treibstoffversorgung von Einsatzkräften, Informationsbereitstellung an die Bevölkerung sowie Einrichtung von sogenannten Meldeköpfen (Hilfsanlaufstellen) genannt. (...) Vorab lässt sich jedoch jetzt bereits schon feststellen, dass ,der Staat' nicht alle Probleme bewältigen können wird. Hier ist die Bevölkerung im Rahmen der Selbsthilfe gefordert (beispielsweise Nahrungsmittelbevorratung).“ red