Für viele Mitarbeiter im Einzelhandel und in der Gastronomie sind Plastikvisiere eine deutlich angenehmere Alternative zu den von vielen als Belastung empfundenen Mund-Nasen-Masken. Jetzt hat das Mainzer Gesundheitsministerium klargestellt: „Visiere sind kein Ersatz für Mund-Nasen-Bedeckungen, sogenannte Alltagsmasken. Sie erfüllen nicht die durch die Corona-Bekämpfungsverordnung geregelte Maskenpflicht.“ Die Maskenpflicht gelte nicht für Mitarbeiter der Einrichtungen, „wenn anderweitige geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden oder solange kein Kontakt zu Kunden oder Besuchern besteht.
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Das bedeutet, dass beispielsweise Kassierer oder Verkäufer, die durch eine Trennscheibe geschützt sind, von der Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, befreit sind.“ Das Ministerium beruft sich dabei auf das Robert Koch-Institut, das Visiere nicht als Ersatz für Masken ansieht.