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Plastikvisiere gelten nicht als Mund-Nasen-Schutz

Für viele Mitarbeiter im Einzelhandel und in der Gastronomie sind Plastikvisiere eine deutlich angenehmere Alternative zu den von vielen als Belastung empfundenen Mund-Nasen-Masken. Jetzt hat das Mainzer Gesundheitsministerium klargestellt: „Visiere sind kein Ersatz für Mund-Nasen-Bedeckungen, sogenannte Alltagsmasken. Sie erfüllen nicht die durch die Corona-Bekämpfungsverordnung geregelte Maskenpflicht.“ Die Maskenpflicht gelte nicht für Mitarbeiter der Einrichtungen, „wenn anderweitige geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden oder solange kein Kontakt zu Kunden oder Besuchern besteht.

Aktualisiert am 05. Juni 2020 21:08 Uhr
Das bedeutet, dass beispielsweise Kassierer oder Verkäufer, die durch eine Trennscheibe geschützt sind, von der Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, befreit sind.“ Das Ministerium beruft sich dabei auf das Robert Koch-Institut, das Visiere nicht als Ersatz für Masken ansieht.

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