Ex-Finanzminister hat im Eilverfahren nun Erfolg beim Oberverwaltungsgericht - Amt hatte ihm abrupt keinen einzigen Euro mehr gezahlt
Paukenschlag des Oberverwaltungsgerichts: Land darf Deubel vorerst nicht die Pension streichen
Ex-Minister Ingolf Deubel behält vorerst seine Pension. Foto: dpa
dpa

Rheinland-Pfalz. Das Land darf dem wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage im Nürburgring-Skandal verurteilen Ex-Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) vorläufig nicht seine Pension von monatlich etwa 6700 Euro plus Beihilfe streichen. Damit kann der 70-Jährige nach der ersten Schlappe einen Erfolg im Eilverfahren verbuchen.

Lesezeit 3 Minuten
Der prominenteste Häftling des Landes, der seine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten – inzwischen als Freigänger – in der JVA Rohrbach absitzt, hat finanziell wieder mehr Luft. Denn das seiner ehemaligen Kabinettskollegin Doris Ahnen (SPD) unterstehende Landesamt für Finanzen hatte ihm am 1.

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