Extra
Ohne Widmung keine Anliegerbeiträge: Formaler Akt nicht nachweisbar

Wenn die Stadt Straßen ausbaut, sind die Anlieger finanziell mit im Boot. Dabei gilt die Regel: Je geringer der Durchgangsverkehr, desto größer ist der Anteil der Kosten, den die Grundstückseigentümer bezahlen müssen. Die Kosten dürfen aber nur für Arbeiten an Straßen und Wegen umgelegt werden, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Jetzt sieht es so aus, dass weder die Arnsteiner Straße noch andere Bereiche rund um den Oranienplatz je rechtswirksam gewidmet wurden.

Eine förmliche Widmung, die den Anforderungen des Straßenrechts genügt, ist nach Aktenlage und den Erkenntnissen der Verwaltung nicht nachweisbar, hat die Verbandsgemeinde jetzt der Stadt mitgeteilt. Es reiche nicht aus, dass Straßen, Wege und Plätze faktisch seit vielen Jahren für den öffentlichen Verkehr genutzt werden.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region