Ohne Widmung keine Anliegerbeiträge: Formaler Akt nicht nachweisbar
Wenn die Stadt Straßen ausbaut, sind die Anlieger finanziell mit im Boot. Dabei gilt die Regel: Je geringer der Durchgangsverkehr, desto größer ist der Anteil der Kosten, den die Grundstückseigentümer bezahlen müssen. Die Kosten dürfen aber nur für Arbeiten an Straßen und Wegen umgelegt werden, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Jetzt sieht es so aus, dass weder die Arnsteiner Straße noch andere Bereiche rund um den Oranienplatz je rechtswirksam gewidmet wurden.
Eine förmliche Widmung, die den Anforderungen des Straßenrechts genügt, ist nach Aktenlage und den Erkenntnissen der Verwaltung nicht nachweisbar, hat die Verbandsgemeinde jetzt der Stadt mitgeteilt. Es reiche nicht aus, dass Straßen, Wege und Plätze faktisch seit vielen Jahren für den öffentlichen Verkehr genutzt werden.