Notbremse traf ab Mitte April die Vorgaben für Präsenzunterricht bei hohen Inzidenzen
Wer nicht am Test teilnimmt und auch keinen anderen negativen Testnachweis vorlegt, darf nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen – das verkündete das Mainzer Bildungsministerium nach Inkrafttreten des Notbremse-Gesetzes im April.
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Die bundesweiten Vorgaben gelten allerdings nur, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis konstant über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Dieser Wert wird in Rheinland-Pfalz und auch im Westerwaldkreis mittlerweile deutlich unterschritten.