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Nicht jeder darf die Krebse fischen

Aaron Michels (links) und Wolfgang Grenzhäuser an der Ahr.

Sofia Grillo

Der Wasserwart Aaron Michels und der Beisitzer Wolfgang Grenzhäuser vom Fischerei-Verbands Ahr warnen davor, auf eigene Faust gegen die Signalkrebse vorzugehen. Das Fischen der Krebse unterliegt dem Fischereirecht. Das heißt, nur Fischereibetreiber, Eigentümer oder Pächter eines Gewässergrundstücks dürfen die Tiere fangen.

Personen, auf die dies nicht zutrifft, fischen illegal und können hohe Strafen erwarten. Privatleute, die ungeübt auf eigene Faust die Signalkrebse fangen wollen, wüssten nicht, was sie tun, so Grenzhäuser. Sie würden beim Warten durch Bäche und Flüsse den Lebensraum vieler Arten zerstören.

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