Das deutsche Betäubungsmittelgesetz kennt drei verschiedene Mengenbegriffe. Anhand der Einteilung in verschiedenen Mengenkategorien – geringe Menge, Normalmenge und nicht geringe Menge – beurteilt ein Gericht die Schwere eines Betäubungsmitteldeliktes und verhängt entsprechend die zugehörige Strafe. In den meisten Bundesländern endet – bei Cannabis – die „geringe Menge“ laut Gesetz bei sechs Gramm Bruttogewicht.
Die „nicht geringe Menge“ beginnt bei 7,5 Gramm reinem Wirkstoff (THC), was bei Cannabis mit einem prozentualen Wirkstoffgehalt von 10 Prozent einer Bruttomenge von 75 Gramm entsprechen würde. Bei Amphetamin sind es zehn Gramm Amphetaminbase.