Ist Ihr Balkon einsehbar?
Nackt sonnen: Wo ist es erlaubt, wo droht ein Bußgeld?
Ein Schild mit dem Schriftzug "FKK"
Sicherer Ort zum nackten Sonnenbaden: An ausgewiesenen FKK-Stränden ist das ausdrücklich erlaubt.
Stefan Sauer. DPA

Wer andere mit seiner Nacktheit stört, kann schnell mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Wo lässt sich bedenkenlos an streifenfreier Bräune arbeiten? Zwei Rechtsanwälte klären auf.

Lesezeit 1 Minute

Kiel/Osnabrück (dpa/tmn) – Sie wollen streifenfreie Bräune? Dann sollten Sie sich besser an keinem Ort sonnen, an dem sich jemand von Ihrer Nacktheit belästigt oder gestört fühlen könnte. Darauf weist der Rechtsanwalt Henning J. Bahr hin. Ein FKK-Strand etwa könnte ein geeigneter Ort sein – oder aber zuhause.

«Auf dem eigenen, nicht einsehbaren Balkon können Sie an Ihrer streifenfreien Bräune arbeiten», sagt die Rechtsanwältin Charlotte Gaschke. Nicht einsehbar bedeutet in diesem Fall: Weder Nachbarn noch Passanten sollten Einblicke erhaschen können.

Ein Blick in den Mietvertrag oder in die Hausordnung gibt zusätzliche Sicherheit. Denn darin kann der bekleidungsfreie Aufenthalt auf dem Balkon, der Terrasse oder dem Garten ausgeschlossen sein, um Belästigungen zu vermeiden.

Platzverweis und Bußgeld drohen

Wer sich wirklich splitterfasernackt etwa im Stadtpark sonnt, riskiert ein Bußgeld, falls sich Dritte durch die Nacktheit belästigt fühlen, wie Henning J. Bahr sagt. Das kann zwischen 5 und 1.000 Euro liegen. Üblicher sei zunächst aber ein Platzverweis.

© dpa-infocom, dpa:260409-930-925557/1

Ressort und Schlagwörter

Top-News aus der Region