527 Millionen Euro im Land bisher bewilligt - Wann müssen Steuergelder zurückgezahlt werden?
Muss Soforthilfe zurückgezahlt werden? So äußert sich das Wirtschaftsministerium
Die Landesförderbank ISB hat 67.000 Anträge auf Soforthilfe in der Corona-Krise bewilligt. Foto: dpa
dpa

Rheinland-Pfalz. 67.000 Anträge auf Soforthilfe in der Corona-Krise sind in Rheinland-Pfalz von der Landesförderbank ISB bisher bewilligt worden – mit einem Volumen von mehr als 527 Millionen Euro. Aber wer muss das Geld womöglich jetzt in Teilen wieder zurückzahlen, weil sein Betrieb nach zwei Monaten wieder öffnen durfte, aber die Hilfe für Verluste über einen Zeitraum von drei Monaten angelegt war? Wird ein Verwendungsnachweis fällig?

Selbst Steuerberatern war dies zunächst nicht klar. Wir fragten das Mainzer Wirtschaftsministerium. Dort gilt die Faustregel: Es kommt immer darauf an, „wie sich die Einnahmen zu den Betriebsausgaben verhalten“. Und bei den weiter notwendigen Abstandsregeln in Restaurants oder Friseursalons können die Fixkosten, wie etwa die Miete, und die Einnahmen auch bei einer Betriebsöffnung noch weit auseinanderklaffen.

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