Mord verjährt nie – aber erst seit 1979: Die Rechtslage zur Zeit des Urteils
Die Justiz stand 1963 unter gewaltigem Zeitdruck: NS-Verbrechen drohten 1965 zu verjähren. 1969 wurde dann die Verjährungsfrist für Mord auf 30 Jahre verlängert. Trotzdem lief Nazi-Jägern die Zeit davon.
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1979 klärte der Bundestag erneut, wie das Grauen der NS-Gewaltherrschaft strafrechtlich zu bewältigen ist. Damals rüttelte auch die TV-Serie „Holocaust“ die Nation auf, die kollektiv so lange geschwiegen hatte. Seit 1979 gilt: Mord verjährt nie. Wer überführt wird, muss Mord mit lebenslanger Haft büßen.