Mit bewilligtem Erstantrag darf jeder Arzt Rezept ausstellen
Ziel des Gesetzes „Cannabis als Medizin“ ist die bessere Versorgung von schwer kranken Palliativpatienten. Zukünftig können gesetzliche Krankenkasse neben Fertigarzneimitteln auf Cannabisbasis wie ein Mundspray auch getrocknete Cannabisblüten erstatten, wenn diese zu Therapiezwecken notwendig sind.
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Die Krankenkasse muss zunächst einen Erstantrag bewilligen, dann kann jeder Arzt ein Rezept ausstellen. Außerdem soll in Deutschland auch ein staatlich kontrollierter Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke möglich sein. Verantwortlich für die Umsetzung ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als staatliche „Cannabisagentur“.