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Mietminderung wegen Zigarettenrauch ist möglich

Während das Rauchen in vielen Kneipen längst verboten ist, tolerieren viele Bürger den Glimmstängel in der Wohnung. Foto: dpa

dpa

77 Prozent aller Deutschen verteidigt das Rauchen in der eigenen Wohnung. Nachbarn, denen der Qualm vom Nebenmann ständig in die Wohnung zieht, können sogar die Miete mindern.

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Dringt immer wieder Zigarettenrauch bei geöffnetem Fenster oder geöffneter Balkontür in die Wohnung, weil der Mieter der darunterliegenden Wohnung auf seinem Balkon ständig raucht, ist eine Mietminderung berechtigt. Darauf weist der Deutsche Mieterbund unter Berufung auf eine Entscheidung des Landgerichts Berlin hin.

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