Novelle Veränderte Gesetzgebung setzt Vorgaben der Europäischen Union um - Landtag macht Ausnahme für Rechnungshof
Mehr Schutz für Bürgerdaten im Land – Sonderregeln für Rechnungshof
Mammutprogramm im rheinland-pfälzischen Landtag: Zu den dicken Brocken der aktuellen Sitzung gehörte unter anderem das Landesdatenschutzgesetz, das wegen der ab 25. Mai geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung novelliert werden musste. Foto: dpa
picture alliance

Rheinland-Pfalz. Bis in die Nachtstunden wurde das neue Landesdatenschutzgesetz vorbereitet, am Donnerstag wurde es in einer Mammutsitzung des Landtags verabschiedet. Das Gesetz soll die Rechte der Bürger stärken und hilft auch dem Landesrechnungshof. Denn die öffentliche Finanzkontrolle bekommt eine erhoffte Ausnahmeregelung und kann ihre Prüfungen damit ohne erheblichen Mehraufwand und mögliche juristische Hürden vornehmen.

Lesezeit 2 Minuten
Auf der Zielgeraden wurde es noch einmal etwas hektisch: Eine Woche vor der entscheidenden Abstimmung im Landtag hatte der Vizepräsident des Rechnungshofes, Hannes Kopf, im Innenausschuss des Landtags deutlich gemacht, dass die Speyerer Finanzkontrolleure angesichts des neuen Landesdatenschutzgesetzes vor erheblichen Problemen stünden.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region