Die Agentur zitiert die Staatsanwaltschaft damit, dass die vernichteten Unterlagen „eventuell die kirchliche Aufarbeitung und die Suche nach Betroffenen“ hätten weiterbringen können. Die Staatsanwaltschaft hatte Fotos, 43 Jahresterminkalender und Briefe aus dem Nachlass Dillingers verbrennen lassen, obwohl die vom Bistum Trier eingesetzten Sonderermittler beantragt hatten, das Material einsehen zu wollen. Die Staatsanwaltschaft teilte nun ferner mit, dass künftig über die Einlagerung oder Vernichtung von Dokumenten nur noch entschieden werde, wenn die Verfahrensakte und eine schriftliche Verzichtserklärung von erbberechtigten Angehörigen vorlägen.
Kein Einverständnis gegeben
Letztere lag im Fall Edmund Dillinger nicht vor. Sein Neffe Steffen Dillinger, der den Falls seines Onkels publik gemacht hatte, widerspricht der Darstellung der Behörden, er habe sein Einverständnis mündlich erteilt, entschieden: „Ich habe das niemals getan und würde es auch bis heute niemals tun. Das Material hätte bei Aufklärung des Falles helfen sollen und müssen“, betonte er kürzlich zum wiederholten Mal im Gespräch mit unserer Zeitung.
Vier weitere mögliche Täter sind der Staatsanwaltschaft bekannt
Unterdessen ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken weiter gegen mögliche bislang unbekannte Täter aus dem Umfeld Edmund Dillingers. Es geht dabei um den Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Kindern sowie um den Verdacht der Förderung sexueller Handlungen von Minderjährigen. Nach Informationen unserer Zeitung liegen den Behörden im Saarland dazu aktuell mindestens vier Namen zum Teil verstorbener, zum Teil noch lebender Angehöriger der katholischen Kirche vor. Benannt werden sie und weitere von verschiedenen Opfern Edmund Dillingers, die der Redaktion namentlich bekannt sind. Aus Scham und Angst wollen sie bislang nicht öffentlich in Erscheinung treten.