Justiz Gesetz will das Wegsperren in einer Psychiatrie eingrenzen
Maßregelvollzug: Mehr schuldunfähige Straftäter kommen frei
dam

Rheinland-Pfalz. Ein neues Gesetz soll verhindern, dass psychisch-kranke und damit schuldunfähige Straftäter auch nach minder schweren Delikten sechs Jahre und länger in der geschlossenen Psychiatrie weggesperrt werden. Die Folgen werden in Rheinland-Pfalz zunehmend diskutiert. Denn die Gesellschaft muss künftig, so Juristen, damit leben, dass Menschen im Stadium der Schuldunfähigkeit womöglich immer wieder leichtere Delikte begehen – und nicht bestraft werden können.

Was sagt das Gesetz? Das Gesetz von August 2016 erhöht nicht nur die Hürden dafür, dass ein schuldunfähiger Straftäter in der geschlossenen Therapie (im sogenannten Maßregelvollzug) untergebracht wird. Es begrenzt auch die Dauer des Verbleibs in der Psychiatrie.

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