Wegen schwerer Körperverletzung, im Verdacht, seine Lebensgefährtin mit Faust und Golfschläger angegriffen zu haben, hatte ein 32-jähriger Mann sich vor dem Montabaurer Amtsgericht zu verantworten und wurde freigesprochen, weil die Betroffene ihre Aussage widerrief. Ungläubiges Raunen ging durch den Gerichtssaal, als die betroffenen Lebensgefährtin als Zeugin vor der Strafkammer in Montabaur erklärte, sie habe alles erfunden.
Was war geschehen? Laut der Anklageschrift soll der osteuropäische Staatsangehörige im September 2024 seiner Lebensgefährtin bei einer Auseinandersetzung mit der Faust gegen das Schlüsselbein geschlagen und im weiteren Verlauf des Streites, nachdem er ihr zur Wohnung gefolgt war und sie zum Öffnen der Tür aufgefordert hatte, mit einem Golfschläger auf ihren Oberschenkel geschlagen sowie mit Worten ihr Leben bedroht haben.
Unerwartete Rücknahme der Beschuldigung
Der Mann, der in seinem Herkunftsland eine berufliche Militärausbildung absolviert hat, hatte bei der Vernehmung durch den Richter eingeräumt, Substanzen zu konsumieren, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Die Beziehung zur Betroffenen sei indes eine Liebesbeziehung gewesen.
Als einzige Zeugin des Geschehens war die Betroffene selbst vorgeladen und eröffnete ihre Aussage unmittelbar mit der Rücknahme der Beschuldigung, die sie am Abend der Ereignisse der Polizei zu Protokoll gegeben hatte. Als der Vorsitzende Richter sich, ob des aufwendigen Verfahrens und der Untersuchungshaft des Angeklagten, vergewisserte, ob sie das wirklich so meine, bestätigte sie – ebenso die weitere Frage des Richters, ob sie sich der Konsequenzen ihrer Falschaussage vor der Polizei bewusst sei.
Fühlte sich Freundin missachtet?
Nach Schilderung der 25-Jährigen war ihr Lebensgefährte, mit dem sie die Beziehung noch immer führe, mit Freunden etwas trinken und wollte an diesem Abend etwas mit ihnen unternehmen, während sie nach einem Streit mit ihm darauf bestand, mit ihr gemeinsam den Streitpunkt zu klären, zumal er sie häufig vernachlässigt habe. Die Zeugin betonte, dass es zu keiner körperlichen Auseinandersetzung gekommen sei, doch als er sagte, sie solle sich beruhigen, und sich mit ihr nicht aussprechen wollte, habe sie die Polizei angerufen.
Der Beamte habe aber durch das Telefon das Hämmern des Angeklagten gegen die Tür durch das Telefon gehört, so hakte der Richter mit einer Frage nach. Hierauf antwortete die Zeugin, sie habe selbst mit den Fäusten gegen die Holzpaneele des Flurs gehämmert. Die leichten Hämatome, die am Tatabend von der Polizei fotografisch festgehalten wurden, brachten ebenfalls keine Eindeutigkeit. Um sicherzustellen, dass die Frau ihre Aussage nicht unter Druck geändert habe, versuchte der Richter mit weiteren Fragen jedoch erfolglos zu ermitteln.
Beschuldigende wird zur Beschuldigten
Schließlich stellte das Gericht das Verfahren mit einem Freispruch bei unmittelbarer Entlassung aus der Untersuchungshaft ein, mit der Begründung, dass nichts das Vergehen des Angeklagten belege. Die Kosten trägt die Staatskasse, die junge Frau allerdings erwartet ein Verfahren.