Weil zwei junge Männer ihren aggressiven Hund nicht anleinen wollten, gerieten sie mit einem anderen Hundebesitzer in Streit und schlugen ihn mit der Hundeleine ins Gesicht. Nicht zum ersten Mal standen sie dafür vor dem Amtsgericht Montabaur.
Wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung hatten sich zwei Brüder aus dem Oberwesterwald vor dem Amtsgericht Montabaur zu verantworten – nicht zum ersten Mal. Dabei wurde einer der beiden zu einer Geldstrafe, der andere zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt, die gegen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt wurde.