Trotz des Vorwurfes der Vergewaltigung ist ein 29-jähriger Mann vom Montabaurer Amtsgericht freigesprochen worden. Die Tat konnte ihm nicht eindeutig nachgewiesen werden.
Im Zweifel für den Angeklagten – häufig haben sich die Juristen mit Fällen auseinanderzusetzen, die keine Eindeutigkeit aufweisen und sprechen Angeklagte frei, obwohl scheinbar oder nur durch einige Indizien nachweislich eine Schuld auf ihnen lastet. So auch im Verfahren gegen den jungen Mann, das im Hintergrund durch verschiedene Nebenschauplätze für „Ungereimtheiten“ sorgte.
Zusammen Film geschaut
Der 29-Jährige, der seit zwei Jahren in Deutschland lebt und im Westerwald einer festen Arbeit nachgeht, hatte nach eigener Aussage über eine Social-Media-Plattform nach einer Partnerin gesucht und die 24-jährige Spanierin kennengelernt, die zu dieser Zeit für eine Zeit lang in Deutschland arbeitete. Nachdem sie sich bereits einige Wochen online ausgetauscht und kommuniziert hatten, verabredeten sie sich. Die Frau, der ein Auto zur Verfügung stand, hatte einen etwa 120 Kilometer langen Anfahrtsweg und sich deshalb anscheinend Nachtbekleidung mitgebracht.
Den Abend, so der Angeklagte, hätten sie in seiner kleinen Wohnung zugebracht, weil sie zu müde gewesen sei, noch etwas zu unternehmen. Sie habe vorgeschlagen, gemeinsam einen Film auf dem Handy zu schauen. Dazu habe sie sich ihre bequemeren Sachen angezogen und beide hätten sich mit Abstand voneinander auf das Bett gesetzt, um einen gemeinsam ausgewählten erotischen Film zu schauen. Nach einem Versuch der jungen Frau näher zu kommen und sie zu küssen, lehnte sie weitere Annäherungen ab mit der Begründung, sie sei nicht auf einen sexuellen Kontakt schon bei einer ersten Begegnung eingestellt, sie wolle, dass sie sich erst einmal gegenseitig kennenlernten. Eine gegenseitige Massage lehnte sie jedoch nicht ab.
Sie wollte bei der ersten Begegnung keine sexuellen Aktivitäten
Hierbei kam es nach Angaben der Anklageschrift, die auf der Aussage der Frau bei der Polizei beruht, dazu, dass der Angeklagte sich auf sie setzte und versuchte, sie gewaltsam zu penetrieren. Der Angeklagte widersprach dem, er habe sie nur am Oberkörper angefasst. Nach ihrer Ablehnung habe er sich zum Schlafen in ein anderes Bett, das in der Wohnung stand, gelegt, die Zeugin sei dann in der Nacht aus der Wohnung verschwunden.
Auf die Nachfrage des vorsitzenden Richters Helmut Groß, warum die Frau dann Anzeige erstattet habe, machte der Angeklagte deutlich, dass es seiner Meinung nach nicht normal sei, dass sich eine Frau mit wenig Bekleidung in sein Bett lege und massieren ließe und dann eine Annäherung verweigere, er selbst habe sich nicht ausgezogen.
Hohe nervliche Belastung bei Aussage
Die Zeugin selbst trat psychisch stark belastet zur Aussage in das Verfahren ein und konnte nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit und des Angeklagten aussagen. Die Verhandlung musste zudem kurzzeitig aufgrund ihrer nervlichen Belastung unterbrochen werden.
Nachdem die Zeugin nach dieser Nacht noch einmal kurz in die Wohnung zurückgekehrt war, wo sie ein Zimmer bewohnte, und bei der Polizei Anzeige erstattete, war sie nach Angaben der Vermieter ohne Verabschiedung und Mitteilung, wohin sie gehe, verschwunden. Aus dem Heimatland der Zeugin erhielten die Vermieter einige Zeit Drohungen, die sie nicht einordnen konnten, jedoch erschreckten. Auch weitere Abläufe konnten in Zusammenhängen im Verfahren nicht geklärt werden. Ebenso brachte die Beweisaufnahme der Polizei keine Erkenntnisse darüber, dass der Angeklagte mit der Zeugin Geschlechtsverkehr hatte, sodass das Schöffengericht den Angeklagten freisprach.
„ Solche Verfahren sind nicht schön.“
Richter Helmut Groß, AG Montabaur
In seiner Urteilsbegründung erklärte der vorsitzende Richter: „Solche Verfahren sind nicht schön.“ Am besten sei, wenn das Gericht am Ende wenigstens eine Überzeugung finde, doch „auch, wenn wir dem Angeklagten nicht glauben“, könne der Angeklagte aufgrund der nicht ausreichenden Beweise und der aufgrund der psychischen Belastung für die Angeklagte nicht zu Ende durchgeführten Befragung, nicht verurteilt werden. Das Gericht glaube jedoch nicht, dass die Zeugin gelogen habe.