Am Amtsgericht in Montabaur musste sich kürzlich ein Mann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten. Da ihm die Tat aber nicht klar nachgewiesen werden konnte, wurde er freigesprochen. Birgit Piehler
Wenn es nicht ausreichend Beweismaterial oder Zeugenaussagen gibt, muss das Gericht freisprechen, nicht immer ist das zufriedenstellend für die Richter.
Trotz des Vorwurfes der Vergewaltigung ist ein 29-jähriger Mann vom Montabaurer Amtsgericht freigesprochen worden. Die Tat konnte ihm nicht eindeutig nachgewiesen werden.Im Zweifel für den Angeklagten – häufig haben sich die Juristen mit Fällen auseinanderzusetzen, die keine Eindeutigkeit aufweisen und sprechen Angeklagte frei, obwohl scheinbar oder nur durch einige Indizien nachweislich eine Schuld auf ihnen lastet.