Amtsgericht Montabaur
Richter findet klare Worte zu Kinderpornografie
Gerichtssaal im Amtsgericht Montabaur
Birgit Piehler

Weil ein Mann in mehreren Fällen kinderpornografisches Material verbreitet hatte, wurde er zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, auf Bewährung. Was solche Taten für die betroffenen Kinder bedeuten, machten Staatsanwalt und Richter deutlich. 

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Lang dauert der Vortrag der Anklageschrift durch den Staatsanwalt, der – sichtlich routiniert, aber nicht abgestumpft wirkend – die Darstellungen pornografischer Positionen von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren in 39 Fällen zu beschreiben hat. Betretene Stimmung macht sich trotz der Routine im Gerichtssaal unter den Anwesenden breit. Eher unberührt dagegen wirkt der Angeklagte selbst. Ihm wird zur Last gelegt, sich kinderpornografisches Material über das Internet verschafft und anderen zugänglich gemacht zu haben.

Verbreitet habe der Angeklagte nachweislich Fotos von Mädchen im Alter von vier bis elf Jahren, nackt, die ihr Geschlechtsteil zeigen oder im Zusammenhang mit einem Missbrauch durch erwachsene Männer sowie andere Mädchen und auch mit Gegenständen verschiedene eindeutig sexuelle Positionen aufzeigen.

Kontakt über Chats aufgenommen

Wie man auf die Idee komme, solche Bilder anzuschauen, fragt der Richter. Zuerst, so berichtet der Angeklagte, habe er auf normalen Pornoseiten gesurft. Über Messenger-Dienste sei er dann von anderen angesprochen worden – und neugierig geworden, gibt der 44-Jährige lapidar zur Begründung an. Der Angeklagte, der seiner ersten Vorladung zum Gerichtstermin nicht gefolgt war, wurde aus diesem Grund zum neuerlichen Termin von der Polizei abgeholt und bis zum Beginn der Verhandlung in Gewahrsam genommen.

Er habe zuerst in Chats oder Gruppenchats Kontakt zwecks Austausch aufgenommen, sagt der Mann vor Gericht aus. Fast alle weiteren der Gruppenmitglieder dort agierten unter (weiblichen) Alias-Namen oder Pseudonymen. Gruppen werden immer wieder neu gebildet und lösen sich wieder auf, berichtet der Angeklagte, ihre Mitglieder verschwinden, um nicht identifizierbar zu werden. Niemand kenne sich persönlich.

Es ist gezielte Unterstützung von Vergewaltigung. Es ist schrecklich.“
Staatsanwalt am Amtsgericht Montabaur im Verfahren

Warum die „Neugier“ dann nicht nach dem ersten Mal zufriedengestellt gewesen sei, hakt der Richter nach. Darauf bleibt der Angeklagte eine Antwort schuldig. Durch seinen Anwalt lässt er eine Erklärung verlesen, in der er sich vollumfänglich schuldig bekennt und angibt, sein Verhalten zu bedauern. Er habe nur einen Monat lang mit solchen Bildern agiert, dann nicht mehr.

Anlass für die Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten gab die Meldung des Messenger-Dienstes Kik, einer Social-Media-Plattform aus den USA. Sichergestellt wurden mehrere Festplatten und Handys mit kinderpornografischen Inhalten.

Zusätzliche Geldstrafe zur Zahlung an Kinderschutzbund

„Es sind Kinder!“ Der Staatsanwalt weist darauf hin, dass hinter jedem der Bilder die Schändung eines Kindes stehe, deren Alter teils nicht genau festzustellen sei. Diese Untaten bringen das Leben der Kinder nicht nur durcheinander, sie zerstörten ihr Leben, da sie nicht verarbeiten können, was ihnen angetan wurde – „nur damit sich Menschen daran auf(...) können“. Es sei gezielte Unterstützung von Vergewaltigung. „Es ist schrecklich“, so die klaren Worte des Staatsanwalts. Er fordert unter Berücksichtigung der Geständigkeit des Angeklagten und dessen Vorstrafenfreiheit zwei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe, während der Verteidiger seinen Mandanten als Ersttäter auswies, der sich schäme.

Das Schöffengericht befand den Angeklagten für schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind. Zusätzlich habe der Mann die Kosten des Verfahrens zu tragen und eine Strafe von 3000 Euro an den Kinderschutzbund zu zahlen.

Hoffentlich „geheilt“

Kinder müssen geschützt werden, so begründet der Richter das Urteil. Es sei so einfach, im Netz zu agieren, aber dahinter stehen Schicksale. Das milde Urteil beruhe auf der Vorstrafenfreiheit des Angeklagten und darauf, dass er seine Arbeit nicht verliere und nicht aus dem sozialen Gefüge ausscheide. Es sei zu hoffen, dass der Ersttäter, wie unzählige andere unauffällige Männer einen Schreck bekommen habe und hoffentlich „geheilt“ sei.

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