Nicht nachzuweisende Tatbestände: Die Vorwürfe, die einen 28-jährigen Mann mit Migrationshintergrund in den Anklagepunkten der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung an seiner ehemaligen Lebensgefährtin und Mutter seiner Kinder bezichtigten, sind weitgehend fallen gelassen worden. Entsprechend fiel das Urteil aus.
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Aufgrund von „Aussage gegen Aussage“, so der vorsitzende Richter Erich Massow, sowie unklaren Zeugenaussagen der Nebenklägerin sei keine Schuld nachzuweisen. Ebenso deckten sich Zeugenaussagen nur teilweise mit denen der ehemaligen Lebensgefährtin.