Es ging noch mal glimpflich ab. Doch verurteilte das Amtsgericht Montabaur einen 58-jährigen Mann aus Montabaur wegen versuchter schwerer Brandstiftung zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung.
Man musste zweimal hinhören, um zu verstehen, dass der beschuldigte Mann im Flur eines Hauses in der Montabaurer Innenstadt, dessen eng gebautes Treppenhaus aus Holz besteht, mit Zeitungen und Plastiktüten zündelte, weil er seinen Türschlüssel verlegt hatte. Seine Absicht sei es gewesen, so der Angeklagte, die Feuerwehr in Alarm zu versetzen, damit diese zum Einsatz ins Haus gekommen wäre und seine Wohnungstür hätte öffnen müssen.
Gefahr billigend in Kauf genommen
Der Angeklagte habe dabei billigend in Kauf genommen, dass in dem Haus, wenn sich der Brand ausgebreitet hätte, Mitbewohner und sogar Familien im nahe stehenden Nachbarhaus hätten zu Schaden kommen können. Dies habe ihn nicht abgehalten, argumentierte die Staatsanwaltschaft in ihrem Anklagevorwurf.
Mehrere Zeugen wurden geladen, um die Glaubhaftigkeit der Darstellung des Angeklagten zu überprüfen, der in seiner Aussage darlegte, nie die Absicht gehabt zu haben, jemanden zu schädigen und nur Qualm im Hausflur habe erzeugen wollen, um die Rauchmelder in Gang zu bringen.
„Das mache ich nie wieder.“
Der angeklagte Brandstifter über das Zündeln im Treppenhaus
So habe eine Nachbarin, als sie abends aus dem Fenster schaute „etwas flackern sehen“. Auch abgebrannte Papierreste in zwei verschiedenen Fluretagen wiesen darauf hin, dass bewusst Feuer entzündet und nicht durch Beobachtung unter Kontrolle gehalten wurde, bestätigten weitere Zeugen.
Die Polizeibeamten, die als Zeugen aussagten, trafen aufgrund der räumlichen Nähe der Polizeiwache am besagten Abend noch vor der Feuerwehr am Brandort ein. Im Flur des ersten Stockes fanden die Beamten in einer Kommodenschublade noch schwelende Papierreste vor, die sie sicherten, zudem habe es eine starke Qualmentwicklung im Dachgeschoss gegeben, wo sie auch den Angeklagten vorfanden. Hätte er vor seiner Wohnungstür gesessen, wenn er sich selbst in Gefahr bringen und einen großen Brand hätte verursachen wollen, fraget der Angeklagte und beteuerte, er habe niemandem schaden wollen. „Das mache ich nie wieder.“
Qualm, um Rauchmelder zu aktivieren
Keiner der Hausbewohner habe ihm geholfen, weder auf Ansprache, noch, als er die Sicherungen des Hauses ausgeschaltet hatte. Seinen Wohnungsschlüssel habe der Mann am Vortag beim Fortgehen in der Wohnung liegen gelassen, ebenso sein Handy und in der Nacht zuvor bereits im Freien geschlafen – doch das sollte sich nicht wiederholen.
Spielte psychische Erkrankung eine Rolle?
Der in Algerien geborene Mann, der seit 30 Jahren in Deutschland lebt, ist aus gesundheitlichen Gründen berentet. Dem zugrunde liege laut einem dem Gericht vorliegenden Gutachten eine Form einer schon seit Jahren bekannten Schizophrenie-Erkrankung, die mit ambulanter Therapie und medikamentös behandelt werde. Zu überprüfen hatte das Gericht, inwiefern die Erkrankung für den Tathergang eine Rolle spielte.
Der gerichtlich bestellte Betreuer hat den Angeklagten schon seit mehr als zehn Jahren in Betreuung und beschreibt den Umgang mit ihm als „unproblematisch“. Er sei ein freundlicher und umgänglicher Mensch, der in den Jahren nie auffällig geworden sei. Lediglich spreche sich der Angeklagte besondere Fähigkeiten, wie der, mit Tieren kommunizieren und Gedankenlesen zu können, zu. Erst als es dem erwachsenen Sohn des Angeklagten, aus ebenfalls psychischen Gründen, nicht gut ging, belastete das den Beschuldigten und hatte merkliche Verhaltensänderungen zur Folge.
Vorsatz bestätigt sich für Staatsanwalt
Zur Disposition stand außerdem das Nachlassen der Wirksamkeit langjährig eingenommener Medikamente. Die psychologische Gutachterin bestätigte zwar die Prädisposition durch Psychosen, doch seien keine Warnsymptome festzustellen und die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten nicht beeinträchtigt gewesen, weshalb die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer ein Strafmaß von zwei Jahren Haft ohne Bewährung forderte. Sie sehe einen Vorsatz im Wissen des Angeklagten, andere zu gefährden, als bestätigt an. Der Anwalt des Angeklagten verwies nochmals darauf, dass sein Mandant kein Gebäude in Brand setzen wollte und selbst im Haus geblieben sei. Er plädierte für die Aussetzung der Haft auf Bewährung.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Helmut Groß schloss sich der Sichtweise des Staatsanwalts an, blieb aber aufgrund des eintraglosen Vorstrafenregisters des Angeklagten unter dem geforderten Strafmaß – mit einem Jahr und sechs Monaten Haft ohne Bewährung sowie der Übernahme der Gerichtskosten.
Mildes Urteil
Als Erstverbüßer, so in der weiteren Begründung des Gerichts, habe er gute Chancen, nach bereits zwölf Monaten aus der Haft entlassen zu werden, auch seine sechsmonatige Untersuchungshaft werde ihm angerechnet. Dennoch werde der Haftbefehl nicht aufgehoben, um dem Angeklagten die Möglichkeit zu geben, wieder ins Gleichgewicht zu kommen, bevor er seinen Alltag wieder in geregelter Weise und vorbereitet aufnehmen könne. Berufung und Rechtsmittel können gegen das Urteil in Anspruch genommen werden.