Infokasten am Zugang zum Gerichtssaal. Birgit Piehler
Weil sie Geldprobleme hatte, schlug der Angeklagte der mit ihm befreundeten, seinerzeit 15-Jährigen Sex als Dienstleistung vor, damit sie sich etwas verdienen könne. Dafür wurde der heute 22-Jährige nach Jugendrecht zu einer Geldstrafe verurteilt.
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Ein mildes Urteil erhielt ein 22-Jähriger, der zum Tatzeitpunkt noch dem Jugendstrafrecht zufiel und aufgrund des Tatvorwurfs schon einmal vor dem Richter stand. So wurde dem Westerwälder zunächst Vergewaltigung vorgeworfen, was sich jedoch aufgrund der Aussagen der betroffenen Zeugin und des Angeklagten zur sexuellen Nötigung wandelte.