Richtfest im Ortskern
Ebernhahn schafft bezahlbare Wohnungen
Noch eingerüstet sind die drei Neubauten in der Ebernhahner "Grimmel", doch schon bald sollen sie bezugsfertig sein und zwölf Wohnparteien aufnehmen.
Birgit Piehler

Um den hohen Wohnraumbedarf zu decken, sind im Ebernhahner Ortskern Neubauten mit ISB-geförderten Wohnungen für zwölf Parteien entstanden.

Ein Bauvorhaben mit Förderung des sozialen Wohnungsbaus hat in Ebernhahn mit der Errichtung dreier Mehrfamilienhäuser Gestalt angenommen: Das Richtfest ist gefeiert worden und nun strebt der Neubau der Fertigstellung entgegen.

Nicht nur die Sonne strahlte am Tag des Richtfestes unter dem leuchtenden Blau des wolkenlosen Himmels, als Zimmermeister Edgar Zeis im traditionellen Richtfest-Brauch eine kleine Rede in Versform hielt. Zahlreiche Gäste – Architekten, Bauherren, Ortsbeigeordneter Volker Zipp (in Vertretung für Ortsbürgermeister Thomas Schenkelberg) und zahlreiche weitere Gäste wohnten dem Festakt bei, um den guten Wünschen für die Langlebigkeit des Baus und das Wohlbefinden der Bewohner Nachdruck zu verleihen und das Gelingen des Projektes gemeinsam zu feiern.

Zentrale Lage

In der „Grimmel“, im Ortskern von Ebernhahn, werden nun durch den Bauherren und Investor BAB Immobilien zwölf neue Wohnungen mit einer Größe zwischen 49 und 94 Quadratmetern fertiggestellt, gefördert durch die Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland Pfalz. Sind sie fertiggestellt, sollen sie günstig an Senioren, junge Menschen und Alleinerziehende mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden.

Der Bedarf an sozial gefördertem und an Wohnraum schlechthin ist in der Region sehr hoch, so bekräftigt das Planungsbüro Buschner Architekten, das ebenfalls als Bauherr beteiligt ist. Die Förderung durch Mittel des Bundes und des Landes über die ISB ist darauf ausgelegt, dem aktuellen Wohnungsmangel entgegenzuwirken, und gibt somit insbesondere jungen Familien die Möglichkeit, günstigen Wohnraum anzumieten, aber auch Senioren mit geringer Rente.

Noch eingerüstet sind die drei Neubauten in der Ebernhahner "Grimmel", doch schon bald sollen sie bezugsfertig sein und zwölf Wohnparteien aufnehmen.
Birgit Piehler

Die ISB hat einen Richtlinienkatalog zur Bekämpfung der Wohnraumknappheit aufgestellt, in dem exakt beschrieben wird, welche Personengruppen von dem Förderprogramm profitieren sollen. Bei einer Lebensgemeinschaft wird eine Bruttohaushaltseinkommensgrenze von knapp 40.000 Euro festgelegt. Bei einer vierköpfigen Familie liegt die Grenze bei 60.000 Euro.

Bei klassischen Alleinverdiener-Haushalten wird die Grenze selbst im Mittelstand vielfach unterschritten, betonen die Investoren. Voraussetzung für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins sei die Zustimmung der zuständigen Verbandsgemeinde. Erhält beispielsweise eine Familie einmal eine Zusage, könne sie trotz späterer Überschreitung des Bruttoeinkommens in den darauffolgenden Jahren in der Wohnung wohnen bleiben.

Möglichkeiten für Geringverdiener geschaffen

„Wir möchten damit jungen Familien und Senioren die Möglichkeit einräumen, qualitativ hochwertigen, nachhaltigen, energieeffizienten und zeitgemäßen Wohnraum mit geringen Nebenkosten zu mieten.“ So heißt es vonseiten des Architekturbüros. Außerdem sei es den Investoren wichtig, in Ebernhahn keinen sozialen Brennpunkt entstehen zu lassen, es solle jedoch für unsere Gesellschaft mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen und damit jeder die Möglichkeit haben, sich eine moderne Wohnung zu leisten – gerade auch Alleinerziehende, junge Familien und Senioren.

Der sozial geförderte Wohnbau „In der Grimmel“

  • Die Wohnungen sind teilweise barrierefrei, nachhaltig – durch Nutzung regenerativer Energien – und mit geringen ortsüblichen Nebenkosten. Die Anbindung an den ÖPNV ist nahe bei den Häusern.
  • Die drei Objekte werden durch eine ortsnahe Hausverwaltung betreut und bleiben im Bestand der Eigentümer.
  • Die Gebäude haben den Energieeffizienzhausstandard 55 EE nach dem Baurecht, was bedeutet, dass der Bau den Anforderungen für Neubauten mit einer vorgeschriebenen Energieeffizienz unter Nutzung erneuerbarer Energien entspricht.
  • Das Bauvorhaben wird über mindestens 25 bis 30 Jahre im Bestand der Investoren gehalten, so schreibe es das Förderprogramm vor.

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