Wo Kommunen mit Forstflächen haftbar werden können: Gemeinderat Heilberscheid sucht Lösung für Erlebnispfad - Gesetzeslage mit Tücken
Diskussion im Ortsgemeinderat Heilberscheid: Ist man im Wald stets „auf eigene Gefahr“ unterwegs?
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Wie schnell es im Wald gefährlich werden kann, zeigt dieser erst kürzlich vom Wind und/oder der Schneelast umgeworfene morsche kleine Baum am Walderlebnispfad Heilberscheid. Foto: Markus Müller
Müller Markus. Markus Müller

Wer haftet, wenn ein Spaziergang oder eine Radfahrt im Wald jäh durch einen Unfall endet? Das ist die Frage, der sich auch Gemeinden immer wieder stellen müssen – so diskutierte auch der Ortsgemeinderat in Heilberscheid, wo plötzlich sogar der Rückbau des beliebten Walderlebnisweges vorgeschlagen wurde.

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Wer „zum Zwecke der Erholung“ in einen deutschen Wald geht, tut dies nach dem Gesetz auf eigene Gefahr. Für die zuständige Ortsgemeinde, in deren Besitz der Wald ist, besteht keine Versicherungspflicht. Doch dies ist nicht in jedem Fall so. Denn dort, wo der Waldbesucher verweilt, um sich auf einer Bank niederzulassen oder seinen Fitness-Ambitionen auf einem Trimm-Dich-Pfad auszuleben, ist nach einem Urteil des BGH von 2012 die Gemeinde, auf ...

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