Amtsgericht Montabaur
Beweismangel: Freispruch nach Diebstahl
Der Eingang zum Verhandlungssaal im Amtsgericht Montabaur.
Birgit Piehler

Für den Diebstahl einer Brieftasche konnten zwei Frauen trotz ähnlicher Vorbestrafung nicht schuldig gesprochen werden, weil die Überwachungskamera ihre Gesichter nicht aufzeichnen konnte. 

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Weil sie einer Frau die Brieftasche aus der verschlossenen Handtasche gestohlen haben, um sich für ihren Lebensunterhalt zu bereichern, mussten sich zwei Frauen vor dem Amtsgericht Montabaur verantworten.Die beiden Bulgarinnen gingen laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft gezielt vor, um einer seinerzeit 69-jährigen Frau in offensichtlich geplanter Weise die Geldbörse zu stehlen, wie ein Überwachungsvideo zeigt.

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