Die Kreisverwaltung hat am Mittwoch, 10. Dezember, ein armenisches Ehepaar abgeschoben, das bereits zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten war, unter anderem wegen Missbrauchs von Scheck- oder Kreditkarten sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis. Darüber informiert die Behörde in einer Pressemitteilung.
Zum Hintergrund: Die armenischen Staatsangehörigen reisten erstmals bereits Mitte Juli 2016 mit einem erschlichenen Touristenvisum nach Deutschland ein, um einen Asylantrag zu stellen, wie die Kreisverwaltung weiter schildert. Um ihre Abschiebung zu vermeiden, verließen sie im März 2017 das Land wieder freiwillig. Allerdings reisten die beiden im September 2024 wiederum unrechtmäßig mit erschlichenem Touristenvisum nach Deutschland ein und beantragten erneut Asyl.
Frau wollte zunächst freiwillig ausreisen
Das Verfahren wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Mai 2025 als unzulässig abgelehnt. Alle verwaltungsrechtlichen Verfahren verliefen erfolglos. Anträge auf Aufenthaltserlaubnis sowie die Ausstellung einer Duldung wurden abgelehnt, da die Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Die Ehefrau wollte zunächst wiederum freiwillig ausreisen, sie nahm jedoch diesen Antrag im Verlauf des Verfahrens wieder zurück. Zur Verhinderung der Abschiebung legte der Ehemann seinen Pass bis zur Abschiebung nicht vor.
Ein gesicherter Lebensunterhalt, hinreichende Sprachkenntnisse oder eine nachhaltige soziale beziehungsweise berufliche Integration waren nicht vorhanden, informiert das Kreishaus weiter. Die Eheleute bezogen noch zum Zeitpunkt der Abschiebung Sozialleistungen und waren kaum der deutschen Sprache mächtig.
Kleidung noch mit Etikett und Preisschild
In ihrer Wohnung wurden bei der Abschiebung größere Mengen von vermutetem Diebesgut entdeckt, heißt es weiter. Koffer und Schränke waren mit Kleidung gefüllt, die noch mit sämtlicher Etikettierung und Schildern ausgestattet war. Nach Einschätzung der eingesetzten Polizeibeamten kann es sich bei den gesichteten Kleidungsstücken und Accessoires in der vorhandenen Menge nur um Diebesgut gehandelt haben. „Dies, sowie die erfolgte Ausstellung verschiedener Kreditkarten, erhärtet den Verdacht, dass die Eheleute Straftaten im Bereich des Warenkreditbetruges und des Diebstahls begangen haben“, heißt es.
Die Eheleute, die während des Verfahrens anwaltlich sowie von Andreas Rapp vertreten worden waren, haben die Abschiebung selbst zu vertreten, da sie ihrer Ausreisepflicht trotz Ankündigung der Abschiebung nicht nachkommen sind. Vielmehr wurde versucht, weiterer Aufenthalt und weitere Sozialleistungen zu erzwingen.

Trotz Deutschkurs und Meistertitel droht Abschiebung
Toghrul Rüstamli (18) wurde in Aserbaidschan geboren, kam vor zwei Jahren nach Bad Kreuznach und gilt als großes Talent. Er spricht fließend Deutsch, möchte arbeiten. Doch seine Aufenthaltsgestattung läuft aus.
Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach hat in den vergangenen Monaten immer wieder über Abschiebungen von straffälligen Personen informiert. Zuletzt war die Ausländerbehörde teils in heftige Kritik geraten, weil sie eine vierköpfige Familie aus Roxheim abgeschoben hat, die allerdings im Umfeld als gut integriert galt. Auch die möglicherweise geplante Abschiebung eines aserbaidschanischen Ringers vom VfL Bad Kreuznach sorgte für Schlagzeilen.

