Tat im Kreis Neuwied
Raubüberfall: Mitangeklagter streitet Gewaltvorwürfe ab
Am dritten Verhandlungstag im Prozess eines schweren Raubs im Kreis Neuwied äußerte sich der jüngere Angeklagt zu Vorwürfen.
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Der Prozess um einen schweren Raubüberfall zweier Polen auf ein Privathaus im Kreis Neuwied ist in den dritten Verhandlungstag gegangen. Am Landgericht Koblenz hat der 41-jährige Mitangeklagte viele Anschuldigungen von sich gewiesen.

Am dritten Verhandlungstag des Prozesses eines schweren Raubs im Kreis Neuwied ist noch vieles ungeklärt geblieben. Im Mai dieses Jahres hatten zwei polnische Staatsbürger (45 und 41 Jahre alt) drei Frauen in einem Privathaus überwältigt, gefesselt und 70.000 Euro Bargeld sowie Wertsachen erbeutet.

Der Strippenzieher soll ein 71-Jähriger aus Rheinhessen gewesen sein. Aufgrund seines gesundheitlichen Zustands bekommt dieser einen eigenen Prozess. Am zweiten Verhandlungstag hatte der 45-jährige Angeklagte seine Sicht auf die Ereignisse in der Tatnacht geschildert, nun ist sein vier Jahre jüngerer Komplize zu Wort gekommen.

„Wir haben die Frauen nicht geschlagen.“
Der 41-jährige Angeklagte zu den Vorwürfen, Gewalt angewendet zu haben.

Über den groben Tathergang stimmen die Aussagen der beiden Männer überein. Doch gerade in Bezug auf die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Anwendung körperlicher Gewalt und verbaler Drohungen gegen die Frauen ist noch vieles unklar. Zwar gab der 41-Jährige in Form einer Einlassung zu, Pfefferspray gegen die Geschädigten eingesetzt zu haben, körperliche Gewalt habe er allerdings nicht gegen sie angewandt. „Wir haben die Frauen nicht geschlagen. Eine solche Situation gab es nicht“, sagte der 41-Jährige mittels einer Dolmetscherin.

Im Wortlaut der Anklageschrift wird der jüngere Angeklagte beschuldigt, die kurzzeitig aus dem Haus entflohene Frau auf dem Rückweg zum Anwesen ins Gesicht geschlagen zu haben. In seiner Aussage habe er die Geschädigte lediglich „ziemlich kräftig“ auf seinen Komplizen „zugeschubst“. In dieser Situation soll er der Frau außerdem einen Golfschläger aus dem Haushalt vorgehalten haben. Hieran konnte sich der Angeklagte jedoch nicht erinnern.

Frau wurde mit Flüssigkeit besprüht

Die in der Anklageschrift geschilderte Situation, dass beim Fesseln eine der Frauen erst mit einem harten Gegenstand auf den Hinterkopf geschlagen und unmittelbar darauf „von Kopf bis Fuß“ mit einer unbekannten Flüssigkeit besprüht wurde, bestritt der Angeklagte ebenfalls. Er habe die Frau nicht geschlagen. Bei der besagten Flüssigkeit habe es sich zudem lediglich um ein Putzmittel gehandelt. Dieses habe er genutzt, um Blutflecken von sich in der Wohnung zu entfernen. Hintergrund: Beim Fluchtversuch einer der Geschädigten war die Haustür hinter den beiden mutmaßlichen Räubern ins Schloss gefallen. Der 41-Jährige warf daraufhin eine Fensterscheibe mit einem Blumenkübel ein, um wieder ins Haus hinein zu kommen. Dabei habe er sich an der Hand verletzt. Der Mann hatte vor der Strafkammer sichtlich bewegt von seiner HIV-Erkrankung berichtet. „Als ich mein Blut gesehen habe, habe ich sofort daran gedacht, dass bloß keine der Frauen in Kontakt mit meinem Blut kommen soll“, so der Angeklagte.

„Ich bin nicht wirklich ein Straftäter. Ich bin kein Heiliger, aber wir hatten keine Ahnung, wie wir das machen sollten. Er hat alles so geschildert, als würde es keine Probleme geben.“
Der jüngere Angeklagte über seinen angeblich federführenden 71-jährigen Komplizen.

Beide Männer gaben an, die Tat aus Geldsorgen begangen zu haben. Im Falle des Erfolgs hätten die beiden Angeklagten nach Aussage des Jüngeren jedoch lediglich einen Lohn von einer Million polnischen Szloty erhalten, umgerechnet 231.190 Euro. Hätten Sie kein Geld gefunden, wären die beiden Täter leer ausgegangen. Der 41-Jährige betonte mehrmals die Rolle des 71-jährigen mutmaßlichen Drahtziehers, der laut seiner Schilderung die beiden Polen zur Tat angestiftet haben soll. Der 41-Jährige habe sich von ihm „reinziehen lassen“. Er sei von ihm belogen worden. Der Angeklagte habe sich wie ein Kind gefühlt, dem ein Bonbon hingehalten werde. Der Plan des 71-Jährigen hätte nach einem leichten Unterfangen geklungen.

Am nächsten Verhandlungstag sind Geschädigte geladen

Auf Nachfrage der Nebenklage-Anwältin widersprach der 41-Jährige der Einschätzung des Gerichts über die Verhandlungsfähigkeit des 71-Jährigen aus gesundheitlichen Gründen: „Für sein Alter funktioniert er in meinen Augen normal.“ Der Mann habe sogar lange Strecken Auto fahren können. In dem Zustand, in dem der 71-Jährige am ersten Verhandlungstag gewesen sei, habe er „ihn noch nie gesehen“.

Am kommenden Freitag, 29. November, steht die Fortführung der Befragung des jüngeren Angeklagten am Landgericht Koblenz an. Zudem kommen erstmals Geschädigte zu Wort.

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