In einer Touristenstadt wie Cochem gehören Ferienwohnungen zum gewohnten Bild. Unser Foto zeigt ein Ferienappartement an der Obergasse. Schon vor Jahren hat der Stadtrat eine Regelung getroffen, um die Anzahl möglicher Ferienwohnungen zu begrenzen und Wohnraum zu erhalten. Diese findet fortan auch Anwendung auf Spezialfälle. Thomas Esser
Schon vor gut fünf Jahren beschloss der Cochemer Stadtrat, die Zulässigkeit von Ferienwohnungen im Stadtgebiet klar zu begrenzen. Das auf die Gesamtwohnfläche bezogene Verhältnis 65/35 gilt nun auch für Spezialfälle.
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Das Abstimmungsprozedere hatte etwas vom beliebten Partyspiel „Reise nach Jerusalem“, und es erheiterte auch die Mitglieder des Cochemer Stadtrats. Bei sieben aufeinanderfolgenden Punkten der Tagesordnung mussten immer wieder andere Mandatsträger wegen Befangenheit den Ratstisch verlassen, um gültige Abstimmungsergebnisse zu erreichen.