Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat weitere Erkenntnisse zu der Tragödie veröffentlicht, die sich am Abend des 8. Mai im Eifeldorf Urmersbach ereignete und bei der zwei Menschen starben, ein 48 Jahre alter Mann und ein drei Jahre altes Mädchen. Wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstagnachmittag mitteilte, starb das Mädchen infolge „einer stumpfen Gewalteinwirkung“. Diese wurde „möglicherweise hervorgerufen durch eine Hantel“. Der 48 Jahre alte Mann, der in direkter Nachbarschaft wohnte, beging Suizid. Nach wie vor unklar ist, ob die Verletzungen des Kindes die Folge eines Unfalls waren oder ob sie vorsätzlich zugefügt wurden.
Als Fitnessraum genutzte Garage
Das Kind hielt sich zum Zeitpunkt des Vorfalls nach Angaben der Staatsanwaltschaft „in einer als Fitnessraum genutzten Garage“ des Wohnhauses seiner Eltern auf. In dieser Garage trainierte „zu dieser Zeit ein in der Nachbarschaft wohnender 48-jähriger Mann mit Einwilligung des Vaters des Kindes“. Unter anderem nutzte dieser Hanteln für das Training. „Während der nur wenige Minuten dauernden Anwesenheit des Mädchens in der Garage erlitt das Kind schwere Kopfverletzungen, an denen es später verstarb“, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

Dreijährige erlag schweren Kopfverletzungen
Der Tod einer Dreijährigen und eines 48-jährigen Mannes vor einer Woche hat den Eifelort Urmersbach erschüttert. Jetzt nennt die Staatsanwaltschaft Koblenz neue Details.
Das Verhältnis des 48-Jährigen zu dem Vater des Mädchens und dem Kind selbst kann der Staatsanwaltschaft zufolge „als gut nachbarschaftlich bezeichnet werden“. Unmittelbar nach dem Vorfall verließ der 48-Jährige die Garage und begab sich in sein Wohnhaus. Dort beging er Suizid. Den herbeigerufenen Polizeibeamten gelang es zwar noch, Kontakt zu dem Mann aufzunehmen und sogar in das Wohnhaus zu gelangen. Allerdings vermochten sie ihn nicht davon abzuhalten, seine Selbsttötungsabsicht zu verwirklichen. Er erlitt tödliche Verletzungen.
Ob wiederum die tödlichen Verletzungen, die zuvor das dreijährige Mädchen erlitten hatte, auf einen „möglicherweise fahrlässig herbeigeführten Unfall“ zurückzuführen waren, oder „vorsätzlich zugefügt wurden, soll durch weitere Ermittlungen zur Todesursache geklärt werden“, teilt die Staatsanwaltschaft weiter mit.
Obduktion zeigt „stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Kopf“
Dem vorläufigen Obduktionsergebnis zufolge „ist von einer stumpfen Gewalteinwirkung gegen den Kopf“ des Mädchens auszugehen, womöglich mit einer Hantel. Zur weiteren Klärung hat die Staatsanwaltschaft Koblenz eine weitergehende rechtsmedizinische Begutachtung in Auftrag gegeben. So soll das Geschehen rekonstruiert werden können. Das Ergebnis dieser Begutachtung „dürfte erst in einigen Wochen vorliegen“.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz weist darauf hin, dass ein Ermittlungsverfahren zwar grundsätzlich mit dem Tod des Beschuldigten einzustellen ist. „Ausnahmsweise können aber eingeschränkte Restermittlungen zum Tatgeschehen noch fortgeführt werden, wenn die weitere Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt und im Interesse der Betroffenen geboten erscheint. Dies ist vorliegend der Fall.“
„Die besondere Tragik ist ja, dass ein so junges Kind zu Tode kam.“
Ortsbürgermeister Thilo Schmitt
Das grausame Geschehen vom 8. Mai, zu dem außer Polizeibeamte auch Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr alarmiert wurden, hatte das rund 500 Einwohner zählende Eifeldorf Urmersbach in eine Art Schockstarre versetzt. Dort herrschte unmittelbar nach dem unfassbaren Vorfall tiefe Betroffenheit. „Die besondere Tragik ist ja, dass ein so junges Kind zu Tode kam“, so hatte es Ortsbürgermeister Thilo Schmitt telefonisch gegenüber unserer Zeitung beschrieben. Mit der Feuerwehr war er an dem Abend selbst im Einsatz gewesen. Es ist ein Abend gewesen, der das Dorf noch immer beschäftigt und tief bewegt.
Unsere Zeitung berichtet nur in Ausnahmefällen über Suizide. Wenn Sie selbst Suizid-Gedanken haben, dann kontaktieren Sie bitte die Telefonseelsorge im Internet oder über die kostenlosen Hotlines 0800/1110111 oder 0800/1110222 oder 116123.