Auf dem Zeller Barl gibt es seit Wochenbeginn kein Krankenhaus mehr. Der stationäre Betrieb wurde eingestellt. Tausende Menschen im Zeller Land befürchten, fortan in medizinischen Notfällen nur noch unzureichend versorgt zu sein. Aber hätte die Verbandsgemeinde (VG) Zell das Krankenhaus einfach retten können, indem sie es übernimmt und Gebührenbescheide an die Krankenkassen verschickt? So hatte es der Treiser Not- und Hausarzt Bernd Lagemann vor Kurzem in unserer Zeitung geäußert. Und was ist eigentlich mit dem Rechtsgutachten des Stuttgarter Medizinrechtlers Michael Quaas, mit dem die Stadt gegen die Klinikschließung vorgehen wollte? Diese und weitere Fragen hat unsere Zeitung der VG-Verwaltung in Zell gestellt.
Bei der letzten Mahnwache der Bürgerinitiative (BI) „Klink Zell erhalten“, zu der Hunderte auf den Barl kamen, äußerte sich auch Zeller VG-Bürgermeister Jürgen Hoffmann (FDP) klar. Der Kampf um eine angemessene Notfallversorgung für die Menschen im Zeller Land gehe weiter – daran ändere sich durch das Auslaufen des Krankenhausbetriebs nichts. An dieser Stelle setzt auch die erste Frage an, die unsere Zeitung an die VG Zell gerichtet hat.

1. Wie/in welcher Form will die VG den Kampf um eine adäquate Notfallversorgung für die Menschen im Zeller Land fortsetzen?
Im Vergleich mit anderen Regionen müssen die Bürgerinnen und Bürger nun deutlich längere Rettungszeiten in Kauf nehmen. Über die damit verbundenen Risiken – gerade bei Notfällen, in denen jede Minute zählt (Herzinfarkt, Schlaganfall und andere) wurde bereits hinreichend berichtet. Dies ist ein Zustand, der im Interesse unserer Bürgerschaft so nicht bleiben kann. Die Aussagen von Bürgermeister Hoffmann zielen darauf ab, die Rettungsangebote der zuständigen Rettungsdienstbehörden Mayen-Koblenz und Trier-Saarburg überregional zu betrachten und abzustimmen. In diesem Sinne seien bereits erste Gespräche unter Beteiligung der Landkreise Cochem-Zell und Bernkastel-Wittlich sowie der VG Traben-Trarbach geführt worden. Weiter teilt die VG Zell mit: „Zudem ist aufgrund der geänderten Situation nach Schließung des Krankenhauses in Zell darauf zu drängen, die Rettungseinsätze einem dezidierten Monitoring zu unterziehen, um gegebenenfalls auf eine unzureichende Abdeckung der Notfallrettung reagieren zu können.“
Allerdings können Rettungszeiten in den Augen der VG aufgrund der Topografie nur bedingt durch zusätzliche Rettungsfahrzeuge oder Hubschrauber reduziert werden. „Das verfassungsrechtliche Gebot der Schaffung gleicher Lebensverhältnisse gebietet es in dieser Hinsicht, alternative Konzepte zu entwickeln. Denkverbote sollte es in diesem Punkt nicht geben. Inwieweit das vom Kreistag beauftragte Gutachten zur medizinischen Versorgung hierzu Antworten geben kann, bleibt abzuwarten.“

Treiser Arzt zu Zells Klinik-Aus: Kassen zu mächtig
Nächste Woche wird das Krankenhaus auf dem Zeller Barl auch offiziell Geschichte sein. Auch der in Treis lebende Arzt Bernd Lagemann sieht Defizite in der Notfallversorgung kommen. Schwere Defizite.
2. Der Treiser Notarzt Bernd Lagemann äußerte kürzlich, das Krankenhaus auf dem Barl hätte man leicht retten können, wenn die VG es übernommen und Gebührenbescheide an die Krankenkasse verschickt hätte. Wie schätzt die VG solche Aussagen ein?
Betriebs- und Finanzierungsträgerschaften für Krankenhäuser sind gesetzlich eindeutig geregelt. Diese Befugnisse liegen nicht bei den Verbandsgemeinden. Land, Landkreis und Krankenkassen stehen hier in der Verantwortung. Was das Errichten und Unterhalten von Krankenhäusern angeht, sind Kreis und kreisfreie Städte dem Landeskrankenhausgesetz auch nur dann in der Pflicht, wenn „Krankenhäuser nicht von freigemeinnützigen, privaten oder anderen geeigneten Trägern errichtet und unterhalten werden“.
Aus der Zeller VG-Verwaltung heißt es weiter: „Das kommunale Finanzausgleichssystem, welches die Verteilung der Steuereinnahmen auf kommunaler Ebene regelt, ist auf eine Krankenhausträgerschaft durch Verbandsgemeinden nicht ausgerichtet.“ Für die VG wäre es allenfalls infrage gekommen, sich freiwillig und im Rahmen ihrer Möglichkeiten an Finanzierungskonzepten zu beteiligen. Und weiter: „Leider wurden Überlegungen zu einem Betriebs- und Finanzierungskonzept für ein Verbundkrankenhaus mit Standorten in Cochem und Zell nicht weiterverfolgt und zuletzt von den Krankenhausträgern abgelehnt.“ Dahin gehenden Gesprächen habe die VG Zell immer offen gegenübergestanden.

Kann ein Rechtsgutachten die Zeller Klinik retten?
Die Hoffnung stirbt zuletzt. Das gilt auch für das Mittelmosel-Klinikum in Zell, dessen Träger den stationären Betrieb zum 30. Juni 2025 einstellen will. Der Stadtrat wehrt sich - und engagiert dazu einen hochkarätigen Juristen.
3. Die BI monierte schon des Öfteren, für ein neues Erlebnisbad sei in der VG Zell Geld da, für ein Krankenhaus nicht. Was sagt die VG-Verwaltung zu solchen Aussagen?
Die Sicherstellung der stationären medizinischen Versorgung ist – wie oben erwähnt – nicht Aufgabe der Verbandsgemeinden. Die Trägerschaft von Bädern hingegen schon. „Objektiv betrachtet sind die von Bund und Land vorgegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Finanzierungsregelungen, darauf ausgerichtet, die Krankenhauslandschaft zu reformieren und Standorte zu schließen.“ Diese Finanzierungsregelungen lassen sich aus Sicht der VG auch nicht dadurch umkehren, „dass ,nicht zuständige’ Gemeinden ihrerseits auf andere wichtige kommunale Aufgaben und Angebote verzichten. Die VG Zell unterstreicht: „Dies würde im Ergebnis dazu führen, dass beide Angebote verloren gehen. Nach unserer Wahrnehmung ist den Bürgerinnen und Bürgern dies durchaus bewusst.“
4. Die Stadt Zell hat Anfang Februar bei dem Stuttgarter Medizinrechtler Michael Quaas ein Gutachten in Auftrag gegeben. Es soll unter anderem klären, ob die Herausnahme des Zeller Krankenhauses aus dem Landeskrankenhausplan in der Form rechtmäßig war. Für wann rechnen VG und Stadt mit Ergebnissen des Gutachtens?
„Nach mehreren Terminverschiebungen rechnen wir nun bis Mitte dieses Monats mit der Fertigstellung“, teilt die VG-Verwaltung in Zell mit. „Über das Gutachten wird zunächst im Stadtrat zu berichten sein. Über die Inhalte werden natürlich auch Presse und Öffentlichkeit informiert.“